Weg frei für Zweikammerparlament in Usbekistan
5. April 2002Taschkent, 5.4.2002, UzA, russ.
In Taschkent ist am 4. April die achte Sitzung des Parlaments Usbekistans der zweiten Legislaturperiode eröffnet worden. Der Vorsitzende der Zentralen Wahlkommission A. Achadow berichtete auf der Sitzung über die Ergebnisse des Referendums, das am 27. Januar 2002 stattgefunden hatte. Danach begann das Parlament mit der Erörterung des Entwurfs des Verfassungsgesetzes der Republik Usbekistan "Über die Ergebnisse des Referendums und die grundlegenden Prinzipien der Organisation der Staatsmacht" sowie des Beschlusses "Über die Grundlagen der Gesetzgebungstätigkeit nach den Ergebnissen des Referendums der Republik Usbekistan am 27. Januar 2002".
Die Debatte eröffnete Präsident Islam Karimow, der die große Bedeutung des Referendums für die weitere Entwicklung Usbekistans hervorhob. Die Umsetzung der Ergebnisse des Referendums bezeichnete das Staatsoberhaupt als die aktuellste Frage im politischen Lebens des Landes.
Der Entwurf des Verfassungsgesetzes sieht eine Änderung der Struktur des Parlaments vor – die Bildung eines Unterhauses, der gesetzgebenden Kammer, sowie die Bildung eines Oberhauses, des Senats. Das Dokument sieht auch vor, dass die Wahl des Präsidenten Usbekistans, des gesetzgebenden Unterhauses sowie der lokalen Machtorgane nach Ablauf der von der Verfassung vorgesehenen Fristen der Vollmachten dieser Organe stattfinden, und zwar am ersten Sonntag im Dezember. Die Mitglieder des Senats werden im Laufe eines Monats nach den Wahlen zu den Parlamenten der Republik Karakalpakstan und den Gebiets-, Stadt- und Bezirksräten Ende Dezember gewählt. Die gesetzgebende Kammer wird ein Arbeitsparlaments sein. Das Wahlverfahren zur Unterkammer wird sich ändern. In diesem Zusammenhang werden die politischen Parteien und Initiativgruppen der Wähler zu den wichtigsten Anwärtern auf eine Vertretung in ihr. Der Unterschied zwischen dem Oberhaus und dem Unterhaus besteht darin, dass von den Abgeordneten, die in alle lokalen Räte gewählt wurden, aus jedem territorialen Subjekt sechs Abgeordnete in den Senat entsandt werden. Sie werden von den Abgeordneten der lokalen Räte auf einer gemeinsamen Sitzung durch geheime Wahl bestimmt. Darüber hinaus werden dem Oberhaus auch 16 vom Präsidenten ernannte kompetente Bürger angehören, die beim Volk Ansehen genießen. Die Mitglieder des Oberhauses, die mit der Lage vor Ort gut vertaut sind und im direkten Kontakt mit denjenigen stehen, von denen sie in die Räte gewählt wurden, werden mit ihrer Parlamentstätigkeit umfassender die Interessen der Regionen äußern und verteidigen können. Der Senat wird sich nicht direkt mit einer Gesetzgebungstätigkeit parallel zum Unterhaus befassen. Das heißt, die Senatsmitglieder werden sich in erster Linie unter Berücksichtigung der Interessen des Landes sowie der entsprechenden Regionen mit der Billigung oder Ablehnung von Gesetzesentwürfen, die das Unterhaus vorlegt, an der Gesetzgebung beteiligen. Dem Senat werden auch eine Reihe von Vollmachten des Präsidenten übertragen. Im Unterschied zur gesetzgebenden Kammer wird der Senat kein ständig arbeitendes Organ sein. Er wird nur Gesetze erörtern, die vom Unterhaus beschlossen wurden und auf eigenen Sitzungen Beschlüsse fassen.
Nach der Erörterung dieser Dokumente verabschiedeten die Abgeordneten das Verfassungsgesetz "Über die Ergebnisse des Referendums und die grundlegenden Prinzipien der Organisation der Staatsmacht" sowie den Beschluss "Über die Grundlagen der Gesetzgebungstätigkeit nach den Ergebnissen des Referendums der Republik Usbekistan am 27. Januar 2002". (...) (MO)