UNMIK-Chef Steiner setzt Bestimmung über langfristige Verpachtung von Grundbesitz öffentlicher Unternehmen im Kosovo in Kraft
13. Mai 2003Köln, 13.5.2003, DW-radio / Albanisch
Die UNMIK hat die Bestimmung über die Rechte zur Nutzung von Grund und Boden in Kraft gesetzt. Mit dieser Bestimmung kann Land, das Unternehmen aus gesellschaftlichem Eigentum gehörte, für 99 Jahre verpachtet werden. So gepachtete Grundstücke können frei übertragen und als Sicherheit für Kredite eingesetzt werden. Die Übertragung soll den Wert der zur Privatisierung anstehenden Unternehmen aus gesellschaftlichem Eigentum steigern und auf diese Weise einen Beitrag zur Entwicklung der kosovarischen Wirtschaft leisten.
Nach Angaben von UNMIK-Chef Steiner wurde die Bestimmung mit der Regierung und anderen Beteiligten erörtert und abgestimmt. So werde ein Interessenausgleich aller Partner in dem Prozess erreicht.
Ein Teil der Erlöse aus der Privatisierung werde unter den Beschäftigten der privatisierten gesellschaftlichen Unternehmen verteilt. Dieser Anteil wurde auf 20 Prozent der gebotenen Preise für die Unternehmen festgelegt.
Mit diesem Programm werde die letzte rechtliche Hürde für das Privatisierungsprogramm beseitigt. Die Ausschreibung für die ersten sechs zur Privatisierung anstehenden Unternehmen werde in Kürze erfolgen.
In Belgrad stieß der Schritt Steiners auf wütenden Protest. Der stellvertretende serbische Premierminister Nebojsa Covic erklärte, Steiners Bestimmung stelle eine Ausplünderung des gesellschaftlichen Eigentums dar. Das sei eine weitere gegen Belgrad gerichtete Provokation. Belgrad sei noch nicht einmal konsultiert worden. Dieser Vorgang werde das Hauptthema bei dem für Dienstag (13.5.) angesetzten Treffen einer von ihm geführten serbischen Delegation mit Steiner sein. (MK)