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UN-Kommission verurteilt Menschenrechtsverletzungen in Turkmenistan

20. April 2004

– Bis 18. Mai müssen alle Fachleute entlassen werden, die nach 1993 ihr Studium im Ausland absolviert haben

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Moskau, 19.4.2004, PRIMA-NEWS, russ., Marjam Idrissowa, aus Aschgabad

Letzten Donnerstag (15.4.) hat die UNO-Menschenrechtskommission eine Resolution angenommen, die die Verletzung der Menschenrechte in Turkmenistan verurteilt. Die Resolution verurteilt die Diskriminierung ethnischer Russen, Usbeken und anderer nationaler Minderheiten auf dem Gebiet der Bildung und Beschäftigung. Keines der Massenmedien Turkmenistans hat das jedoch seinen Zuschauern, Hörern oder Lesern mitgeteilt.

Lediglich ein kleiner Teil der Einwohner Turkmenistans hat von der Annahme der Resolution aus Meldungen des turkmenischen Dienstes von Radio Free Europe, BBC oder der "Deutschen Welle" erfahren. Dafür hat jedoch die einzige Russisch sprachige Zeitung "Nejtralnyj Turkmenistan" ein Interview mit einem UNICEF-Berater unter der Überschrift "Turkmenistan gehört zu den ersten zehn Staaten, die verstärkt das Programm zur Beseitigung des Jod-Defizits umsetzen" veröffentlicht. Dieses Programm wird für viel wichtiger gehalten als die Einhaltung der Menschenrechte.

Unterdessen dauert die Diskriminierung der ethnischen Minderheiten an. So wurde unter anderem eine Frist bis 18. Mai gesetzt, in der alle Fachleute entlassen werden müssen, die nach 1993 ihr Studium außerhalb Turkmenistans abgeschlossen haben. Entlassen werden Lehrer, Ärzte, Rechtsanwälte und andere Fachleute. In der Regel sind die meisten Inhaber dieser Diplome Russen, Usbeken, Kasachen, Armenier und Kinder aus gemischten Ehen.

"Ich bin Lehrerin der höchsten Kategorie", teilte eine junge Frau mit, die 1994 eine pädagogische Hochschule in Russland absolviert hat. "Aber ich werde ungeachtet allem entlassen. Ich versuche zu beweisen, dass ich geeignet bin, diesen Beruf auszuüben, wende mich an höhere Instanzen, was vorläufig jedoch nichts gebracht hat. Der Schuldirektor hat mir eindeutig gesagt: ‚Auch wenn es dir gelingen sollte, wieder eingestellt zu werden, so wirst du doch als erste rausfliegen.‘ Ich glaube, dass es an meiner Nationalität liegt – laut Ausweis bin ich Russin, obwohl in mir turkmenisches Blut fließt."

"Mein Diplom habe ich bei der Juristischen Hochschule von Charkiv bekommen", erzählt ein erfahrener Rechtsanwalt, der etwa 10 Jahre lang bei Organen der Staatsanwaltschaft tätig war. "Wird man etwa in Charkiv schlechter ausgebildet als in Aschgabad?! Natürlich nicht. Alles liegt daran, dass ich kein Turkmene bin, meine Stelle jedoch für einen Turkmenen geräumt werden muss."

Ähnliche Beispiele gibt es viele. Für die Machtorgane ist es vorteilhaft, Diskriminierungspolitik unter dem Informationsvakuum durchzuführen. Je weniger die Opfer der Diskriminierung über die UNO-Menschenrechtskommission wissen, desto leichter wird es dem Diktatoren-Regime fallen, die begonnene Sache zu Ende zu bringen. (lr)