UN-Kommission für Menschenrechte verurteilt Turkmenistan
17. April 2003Köln, 17.4.2003, DW-radio / Russisch
Am Mittwoch (16.4.) hat die UN-Kommission für Menschenrechte eine Turkmenistan-Resolution verabschiedet. In dem Dokument wird der Führung des Landes vorgeworfen, demokratische Prinzipien nicht einzuhalten und systematisch gegen die Menschenrechte im Lande zu verstoßen. Aus Genf berichtet Igor Sedych:
Die UN-Kommission forderte Turkmenistan auf, die Verpflichtungen zu erfüllen, die mit internationalen Abkommen und Vereinbarungen im Bereich der Menschenrechte übernommen wurden. Für die Resolution, die von europäischen Staaten und den USA initiiert wurde, stimmten 23 Länder, 17 waren dagegen und 14 enthielten sich. Die UN-Kommission zeigte sich tief besorgt über die Ereignisse, zu denen es nach dem 25. November vergangenen Jahres (angebliches Attentat auf Präsident Saparmurat Nijasow – MD) in Aschgabad gekommen war. In der Resolution wird die turkmenische Führung aufgefordert, "unabhängigen Organisationen, darunter dem Internationalen Roten Kreuz, unverzüglich Zugang zu den Personen zu gewähren, die sich in Haft befinden". Die Kommission äußerte ferner ernste Besorgnis über die heutige Politik der turkmenischen Regierung, die auf die Einschränkung der Freiheiten abzielt. Ernsthaft besorgt äußerte sich die Kommission aber auch für die Diskriminierung ethnischer Russen, Usbeken und anderer Minderheiten seitens der turkmenischen Regierung. Die Kommission rief Turkmenistan auf, den Empfehlungen der UNO im Bereich der Menschenrechte nachzukommen und mit Menschenrechtsorganisationen zusammenzuarbeiten. Die Resolution enthält auch eine Bitte an den UN-Generalsekretär, alle Ressorts im System der Vereinten Nationen über den Beschluss der Kommission in Kenntnis zu setzen. Unter denjenigen, die gegen die Resolution stimmten, war auch Russland. Man geht davon aus, dass es Moskau unangenehm war, Turkmenbaschi gleich nach dem erfolgreichen Treffen auf höchster Ebene zu kritisieren. Ferner meinen Experten, dass Russland gegen das heimliche Prinzip, einen GUS-Staat öffentlich nicht zu kritisieren, nicht verstoßen wollte. (MO)