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Ukraine verurteilt Offizier wegen Spionage für einen westlichen Staat

21. Februar 2002

– Der Oberst soll 1992 in Deutschland von einem Geheimdienst angeworben worden sein

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Kiew, 19.2.2002, NOWYJ KANAL, ukrain.

Sieben Jahre Freiheitsentzug und Aberkennung des militärischen Ranges – so lautet das Gerichtsurteil im Fall des ehemaligen Obersten der Streitkräfte Taras Buklyk, der der Spionage für einen ausländischen Staat angeklagt worden ist. Erstmals in der Geschichte der unabhängigen Ukraine saß ein hochrangiger Offizier wegen eines solchen Vorwurfs auf der Anklagebank.

Verhaftet wurde der Oberst im Oktober vergangenen Jahres. Zu diesem Zeitpunkt war er bereits zehn Jahre als Spion tätig. Die Ermittler kamen zum Ergebnis, dass er noch 1992 während seines Dienstes bei der sowjetischen Truppe in Deutschland vom Geheimdienst eines westlichen Staates angeworben wurde. Nach seiner Rückkehr in die Ukraine erhielt Taras Bublyk einen Posten im Stab eines Militärbezirks, aber auch einen neuen Auftrag: Er sollte Informationen über die Versorgung der Truppen in jenem Bezirk mit Waffen und Militärtechnik sammeln.

Walentyna Schewtschenko, Vorsitzende des militärischen Appellationsgerichts: "Diese Straftat nach Artikel 11, Teil 1, fällt in einen besonderen Teil des Strafgesetzbuches, da sie sich gegen die Grundlagen der nationalen Sicherheit richtet. Vor Gericht beteuerte Bublyk seine Unschuld, aber das Gericht verfügte über viele Beweise."

Während der Durchsuchungen bei Taras Bublyk stellte die Aufklärung spezielle Ausrüstungen sicher, die er erhalten hatte: Bänder, Papier für Geheimschriften, mehrere Pässe von Bürgern ausländischer Staaten sowie eine Tasche mit Geheimmaterial. Die Ermittler stellten auch fest, dass der Oberst zwischen 1993 und 1995 seinem Verbindungsmann in der Ukraine mehrere Geheimschriften und etwa zehn Fotofilme mit geheimem Material übergeben hatte. Die Honorare für die erfüllten Aufträge wurden auf einige Auslandskonten überwiesen. Derzeit befindet sich der Oberst in einer Einzelzelle des Sicherheitsdienstes der Ukraine. Er hat einen Monat Zeit, um bei der Militärkammer des Obersten Gerichts Berufung einzulegen. (MO)