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Turkmenistan verschärft Strafen für illegalen Grenzübertritt

13. Januar 2003
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Köln, 11.1.2003, DW-radio/Russisch

Der turkmenische Präsident Saparmurat Nijasow hat die Strafen für illegalen Grenzübertritt verschärft und Änderungen am Strafgesetzbuch des Landes vorgenommen. Aus Aschgabad berichtet Asat Atajew:

Das Strafgesetzbuch Turkmenistans, das vor fünf Jahren verabschiedet wurde, wird praktisch jedes Jahr vom Staatsoberhaupt geändert. Nun sind im Lande die Strafen für illegale Grenzübertritte verschärft worden. Früher wurde die Überschreitung der Grenze ohne Ausweise und die notwendige Genehmigung mit einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren geahndet. Nun wird ein entsprechender Versuch mit einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft. Falls eine solche Straftat von einer Gruppe im Voraus abgesprochen, wiederholt oder von einer organisierten Gruppe unter Anwendung von Gewalt begangen wird, dann wird dies mit bis zu zehn Jahren Freiheitsentzug geahndet. In dem Gesetzesartikel gibt es einen Zusatzpunkt, der dazu verpflichtet, in einem festzulegenden Ort zwei bis fünf Jahre leben zu müssen. Mit anderen Worten: Straftäter, die illegal die Grenze Turkmenistans überschreiten, werden in die wenig bevölkerten Bezirke in der Kara-Kum-Wüste verbannt. Offiziellen Angaben zufolge sind die strengen Maßnahmen wegen des versuchten Attentats auf Präsident Nijasow vom 25. November vergangenen Jahres ergriffen worden. (MO)