Turkmenische Ehepartner für Ausländer für 50 000 Dollar zu haben
9. April 2002Aschgabad, 4.4.2002, NEJTRALNYJ TURKMENISTAN, russ.
(...) Der folgende turkmenische Gesetzesakt ist zu ändern und zu ergänzen: (...)
Der turkmenische Ehe- und Familienkodex, verabschiedet am 25. Dezember 1969 vom Obersten Sowjet der Sozialistischen Sowjetrepublik Turkmenistan: (...)
Artikel 15 ist zu erweitern durch Absatz 2 mit folgendem Wortlaut:
"Zusätzlich zu den in Absatz 1 aufgeführten Bedingungen haben ausländische Bürger und Staatenlose vor der Ehelichung eines Bürgers Turkmenistans mindestens 50 (fünfzig) tausend Dollar auf das Konto der Staatlichen Versicherungsgesellschaft von Turkmenistan zu zahlen, um im Fall einer Scheidung minderjährige Kinder abzusichern. Der ausländische Bürger oder Staatenlose muss mindestens seit einem Jahr in Turkmenistan leben und hier über eine eigene Wohnung verfügen." (...)
Sapurmurat Turkmenbaschy
Präsident Turkmenistans
Aschgabad, 28. März 2002" (TS)