Staatlicher Dienst zur Registrierung ausländischer Bürger Turkmenistans darf jetzt auch Fahndungsaktionen durchführen
26. Juni 2003Moskau, 25.6.2003, INTERFAX, russ., aus Aschgabad
Der staatliche Dienst zur Registrierung ausländischer Bürger hat in Turkmenistan das Recht bekommen, operative Fahndungsaktionen durchzuführen. Ein entsprechender Ukas wurde am Mittwoch (25.6.) in den Massenmedien der Republik veröffentlicht. Vorher waren lediglich Organe für innere Angelegenheiten, Organe der nationalen Sicherheit und die Aufklärungsdienste des Verteidigungsministeriums und des staatlichen Grenzdienstes sowie der Sicherheitsdienst des Präsidenten Turkmenistans berechtigt, solche Aktivitäten zu betreiben. Der Dienst zur Registrierung ausländischer Bürger wurde am 1. März dieses Jahres gebildet. Zuvor erklärte dessen Leiter Murad Islamow, die Aufgabe des Dienstes bestehe darin, zu überwachen, wie ausländische Bürger während ihres Aufenthaltes im Land oder während des Transits in Drittländer die Gesetze Turkmenistans einhalten. Zur Aufgabe des Dienstes gehöre ferner der Schutz des Binnenmarktes. Derzeit errichtet der staatliche Dienst zur Registrierung ausländischer Bürger ein Computernetz, das es ermöglichen soll, operativ Informationen zu sammeln. Unterabteilungen des Dienstes werden in großen Siedlungen und den Grenzposten Turkmenistans gebildet. (lr)