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Schweizer Gericht lehnt Belgrader Antrag auf Auslieferung des mutmaßlichem Extremisten Ridvan Rashiti ab

19. Juli 2004
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Belgrad, 18.7.2004, FONET, serb., aus Bujanovac

Die Schweiz hat den Antrag Serbien-Montenegros auf Auslieferung von Ridvan Rasiti (Rashiti – MD) abgelehnt, dem die Bewaffnung und Finanzierung extremistischer Organisationen in Südserbien vorgeworfen werden. Das bestätigten den Sicherheitskräften nahestehende Kreise heute (16.7.) gegenüber FONET.

Ein Schweizer Gericht gab Rashitis Einspruch gegen das Auslieferungsbegehren statt, in dem er angibt, er werde in Serbien-Montenegro aus politischen Gründen gesucht. Gleichzeitig verwarf das Gericht jedoch seinen Antrag auf Haftentlassung auf Kaution.

Als Grund für die Entscheidung wurde genannt, "der Fall solle in Einzelheiten geprüft werden". Danach werde er an das Schweizer Justizministerium weiteregereicht. Rashiti war am 14. Januar aufgrund eines Haftbefehls von Interpol auf Verlangen Serbien-Montenegros unter dem Verdacht der Mitgliedschaft in terroristischen Organisationen verhaftet worden. (MK)