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Politik

Schweiz: Sicher nach der Haft

Fabian Christ27. April 2011

Hochgefährliche Sexual- und Gewalttäter müssen nach Verbüßung ihrer Haft freigelassen werden. Die Schweizer wollen vormachen, wie der Schutz der Bevölkerung trotzdem gewährleistet wird.

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Täter mit hoher Rückfallgefahr wurden in Deutschland in Sicherheitsverwahrung genommen. Die befristete Sicherheitsverwahrung wurde nachträglich oft verlängert. Doch das war rechtswidrig, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 2009 entschieden hat. In der Schweiz, die bisher auch die Sicherheitsverwahrung praktiziert, setzt man verstärkt auf Vorbeugung. Schon Erst- und Einmaltäter werden ins Visier genommen, Profile erstellt und Therapien entwickelt.