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Russland und Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawiens über Tilgung der gegenseitigen Schulden einig

18. September 2003
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Moskau, 17.9.2003, INTERFAX-AFI, russ.

Russland und die fünf Rechtsnachfolgestaaten der ehemaligen Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien haben am Mittwoch (17.9.) in Moskau ein multilaterales Memorandum über die Regelung der Schulden der ehemaligen UdSSR bei der ehemaligen SFRJ im Umfang von 1,292 Milliarden Clearingdollar unterzeichnet.

Wie der stellvertretende Finanzminister der Russischen Föderation, Sergej Kolotuchin, der das Memorandum auf russischer Seite unterzeichnete, erklärte, wird das Abkommen die Forderungen der ehemaligen SFRJ an die ehemalige UdSSR im Umfang von 1,5 Milliarden Clearingdollar sowie die Forderungen der ehemaligen UdSSR an die ehemalige SFRJ im Umfang von 200 Millionen Dollar sowohl in Clearingwährung als auch in frei konvertierbarer Währung regeln. Auf diese Weise setzt das Abkommen die endgültige Summe der Verschuldung der ehemaligen UdSSR bei den Rechtsnachfolgestaaten der ehemaligen SFRJ in Höhe von 1,292 Milliarden Clearingdollar fest, die auf Russland übergegangen sei. "Das heute unterzeichnete Abkommen setzt einen Schlusspunkt unter die gegenseitigen Ansprüche und Forderungen zwischen der ehemaligen SFRJ und der ehemaligen UdSSR", so der stellvertretende russische Finanzminister.

Ihm zufolge wurde im Abkommen auch die Aufteilung der Verschuldung der ehemaligen UdSSR unter den Rechtsnachfolgestaaten der ehemaligen SFRJ festgehalten. Auf Bosnien-Herzegowina entfielen 200,3 Millionen Clearingdollar, auf Mazedonien 96,9 Millionen Clearingdollar, auf Serbien und Montenegro 490,9 Millionen Clearingdollar, auf Slowenien 206,7 Millionen Clearingdollar, auf Kroatien 297,1 Million Clearingdollar.

Das Abkommen sieht ferner den maximalen Kurs der Umrechnung der Verschuldung von Clearingdollar in US-Dollar vor. Sergej Kolotuchin zufolge wird ein Clearingdollar 62,5 Cent gleichgestellt. Das bedeutet, dass sich die Verschuldung der ehemaligen UdSSR bei der ehemaligen SFRJ auf etwa 800 Millionen Dollar beläuft.

Nach der Unterzeichnung des multilateralen Abkommens müssen die Unterzeichner jetzt bilaterale Abkommen über die Regelung der Verschuldung der ehemaligen UdSSR schließen. Es wird angenommen, dass diese bilateralen Abkommen die Bedingungen, die Formen und Methoden der Tilgung der aufgeteilten Verschuldung unter den einzelnen Rechtsnachfolgestaaten der ehemaligen SFRJ festlegen werden. Dabei, so Sergej Kolotuchin, könne der Umrechnungskurs der Clearing-Verschuldung in den bilateralen Abkommen mit den konkreten Staaten niedriger sein als der maximale Kurs, den das multilaterale Memorandum enthält. Er sagte, dass Russland bereit sei, bilaterale Verhandlungen zu führen und bilaterale Abkommen mit den Rechtsnachfolgestaaten der ehemaligen SFRJ in kürzester Zeit zu schließen. Dem stellvertretenden Finanzminister zufolge werde bereits am 18. September mit der Erörterung der bilateralen Abkommen mit den Rechtsnachfolgestaaten der ehemaligen SFRJ begonnen. Unterzeichnet werden könnten diese bis Ende 2003 oder im ersten Quartal 2004.

Sergej Kolotuchin bezeichnete dieses Abkommen als "historisch", da es nach 10jährigen Verhandlungen unterzeichnet worden sei, die am intensivsten in den letzten anderthalb Jahren gewesen seien. Sie hätten in einer komplizierten Situation stattgefunden. "Wir führten Verhandlungen über de Regelung der Forderungen und Verpflichtungen von Staaten, die aufgehört haben zu existieren", betonte der stellvertretende Minister und sagte, dass die Verhandlungen auch dadurch erschwert worden seien, dass nach dem Zerfall der ehemaligen UdSSR und der ehemaligen SFRJ unterschiedliche Verrechnungsmethoden und Methoden der Übernahme von Verpflichtungen angewandt worden seien. (...)

Sergej Kolotuchin unterstrich, dass die russische Seite das heute unterzeichnete Memorandum sowie die bevorstehenden bilateralen Abkommen als Katalysator der Entwicklung der Beziehungen zwischen Russland und den Rechtsnachfolgestaaten der ehemaligen SFRJ betrachte. (lr)