Russische Behinderte bitten Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte um Hilfe
6. Mai 2003Moskau, 3.5.2003, 0600 GMT, NTW, russ.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wird einen Fall verhandeln, in dem es um behinderte Menschen aus Jaroslawl geht. Eine entsprechende Mitteilung aus Straßburg liegt bereits vor.
Menschen, die sehr krank sind, konnten zu Hause nicht ihr Recht erwirken und mussten sich an das europäische Gericht wenden. Sie haben die lokale Administration verklagt, die ihrer Ansicht nach durch den Entzug von Vergünstigungen und die Änderung ihres Status gegen russisches Gesetz verstoßen hat. So müssen beispielsweise Menschen, die seit ihrer Kindheit behindert sind, ihre Miete voll bezahlen, obwohl ihnen ein Nachlass zusteht. Ihre Familienangehörigen haben alle Vergünstigungen verloren. Das Gesetz wird so ausgelegt, dass Hilfe nur kranken Menschen zusteht.
Beide Seiten beziehen sich auf das selbe Gesetz und versuchen zu beweisen, dass sie im Recht sind. Nun wird sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit der russischen Gesetzgebung befassen müssen. Der Fall der Jaroslawler Behinderten wurde in Jaroslawl selbst zurückgewiesen. Das Gericht urteilte zu Gunsten der Administration. (TS)