Reformpaket für Lebensversicherer
4. Juni 2014Das Reformpaket soll den Unternehmen helfen, trotz der historisch niedrigen Zinsen für sichere Staatsanleihen ihre Renditezusagen an die Versicherten zu erfüllen. Unter anderem ist vorgesehen, dass die Aufsichtsbehörde BaFin eine Ausschüttung von Dividenden verbieten kann, bevor alle Kundenzusagen erfüllt sind. Aus dem Grund soll die BaFin auch die Ausschüttung von Buchgewinnen an ausscheidende Versicherte einschränken können.
Die Versicherer legen ihre milliardenschweren Beitragseinnahmen am Kapitalmarkt an, zum großen Teil in Staatsanleihen. Diese Wertpapiere sind aber seit der Schuldenkrise in Europa entweder zu riskant geworden oder sie werfen - wie im Falle Deutschlands - kaum noch eine attraktive Rendite ab. Deshalb fällt es den Unternehmen immer schwerer, genug Geld einzuspielen, um den Kunden die zugesagten Renditen auf Lebensversicherungspolicen auch zukommen zu lassen.
Ausschüttung von Bewertungsreserven beschränken
Für Kunden, deren Verträge enden, können Beschränkungen bei der Ausschüttung von Bewertungsreserven empfindliche finanzielle Folgen haben. Die Reserven entstehen, weil alte Wertpapiere, die höher verzinst sind, in der Niedrigzinsphase vorübergehend an Wert gewinnen. Diese Buchgewinne müssen die Unternehmen zur Hälfte an ausscheidende Kunden ausschütten. Dies sind etwa 6,6 Millionen im Jahr. Für die Inhaber der übrigen fast 90 Millionen Policen bleibt damit allerdings weniger Geld zur Verfügung. Die Ausschüttungs-Beschränkung soll für mehr Gerechtigkeit sorgen.
Zudem soll der Garantiezins für neue Verträge zum 1. Januar 2015 von bisher 1,75 Prozent auf 1,25 Prozent gesenkt werden. Dadurch können Anbieter keine teuren Zusagen mehr machen, die Lebensversicherung verliert aber weiter an Attraktivität.
ul/uh (rtr, dpa)