Rückführungsabkommen zwischen Mazedonien und Deutschland unterzeichnet
25. Juni 2002Köln, 24.6.2002, DW-radio / Mazedonisch
Die Innenminister Mazedoniens und Deutschlands, Ljube Boskovski und Otto Schily, haben heute (24.6.) in Berlin ein bilaterales Rückführungsabkommen unterzeichnet. Durch dieses Abkommen wird die Rückführung der Personen erleichtert, die sich illegal in einem der beiden Staaten aufhalten. In dem Abkommen ist ausdrücklich definiert, dass lediglich Personen zurückgeführt werden, die mazedonische Staatsbürger sind. Mazedonische Albaner sind dabei die Mehrheit. Zugleich sind damit Befürchtungen ausgeräumt worden, dass alle Personen nach Mazedonien zurückgeführt werden, die während der Kosovo-Krise aus Skopje nach Deutschland geflohen sind.
Auch wenn offiziell nicht bekannt ist, wie viele Personen aus Mazedonien sich illegal in Deutschland aufhalten, ist inoffiziell bekannt, dass die Zahl beträchtlich ist. Daher wurde in den letzten Jahren nach Lösungen gesucht, um die Rückkehr in ihre Herkunftsländer zu regeln. Mit anderen Worten, der illegale Aufenthalt ist für Deutschland ein größeres Problem als für Mazedonien. Deswegen ist die heutige Unterzeichnung des Rückführungsabkommens für Deutschland von größerer Bedeutung. Allerdings fand nach der Abkommensunterzeichnung trotz vorheriger Ankündigung keine Pressekonferenz der beiden Innenminister Schily und Boskovski statt. Daher fehlt der Kommentar der deutschen Seite zu diesem Abkommen. Über die Bedeutung des Abkommens für die Republik Mazedonien äußerte sich Innenminister Boskovski für DW-radio:
"Dies ist ein bilaterales, gegenseitiges Abkommen. Das heißt, dass alle Bürger, die sich illegal auf dem Territorium der Republik Mazedonien aufhalten, oder umgekehrt nach dem Gegenseitigkeitsprinzip sich auf dem Territorium Deutschlands befinden, zurückgeführt werden können. Durch dieses Abkommen wird das Auslieferungsverfahren beziehungsweise die Rückführung in ihre Herkunftsländer erleichtert. (...)", sagte Boskovski.
Die Unterzeichnung des Rückführungsabkommens wurde mehrere Jahre von der mazedonischen Seite aus Furcht verzögert, dass auch Personen nach Mazedonien zurückgeführt werden könnten, die nicht mazedonische Staatsbürger sind. Das heißt auch diejenigen, die lediglich über den Abflughafen Skopje nach Deutschland kamen. (...) Dazu sagte der mazedonische Innenminister:
"Dies war lange ein strittiger Punkt zwischen der deutschen Regierung und uns. Nun haben wir ein Abkommen erzielt, der Text wurde dafür neu definiert, so dass er für die Republik Mazedonien annehmbar ist. Alle Missverständnisse und Spekulationen (sind beseitigt), dass auf diese Weise Staatsbürger des Kosovo (sic) an Mazedonien ausgeliefert werden. Die Gefahr ist gebannt, dass sie in Mazedonien bleiben. Im Abkommen ist ausdrücklich definiert, dass es sich um mazedonische Staatsbürger handelt, die einen mazedonischen Pass besitzen und die in Mazedonien als mazedonische Staatsbürger wirklich gemeldet sind", so Boskovski. (...) (md)