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Parlament von Bosnien-Herzegowina verabschiedet Gesetze über ethnische Minderheiten und die Gründung eines Geheimdienstes

21. Juni 2002

– Minderheitengesetz soll Identität und Interessen zahlreicher kleiner Volksgruppen schützen

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Sarajevo, 20.6.2002, FENA, bosn.

Das Repräsentantenhaus der Parlamentarischen Versammlung von Bosnien-Herzegowina hat heute (20.6.) in Sarajevo eine Sitzung abgehalten, auf der im Dringlichkeitserfahren das Gesetz über den Nachrichten- und Sicherheitsdienst von Bosnien-Herzegowina verabschiedet worden ist. Mit diesem Gesetz wird der Informations- und Sicherheitsdienst von Bosnien-Herzegowina gegründet und dessen Tätigkeit, Zuständigkeiten und andere für seine Arbeit wichtige Themen geregelt. Der Informations- und Sicherheitsdienst ist eine unabhängige Institution von Bosnien-Herzegowina und in seiner Arbeit der parlamentarischen Versammlung von Bosnien-Herzegowina verantwortlich. Er hat die Pflicht, dem Staatspräsidium und dem Ministerrat von Bosnien-Herzegowina Berichte über seine Arbeit vorzulegen.

Sitz des Dienstes ist Sarajevo, er unterhält Regionalvertretungen in Mostar und Banja Luka. Der Dienst wird eine Verwaltung haben, die aus einem Direktor und seinen zwei Stellvertretern besteht, die vom Staatspräsidium von Bosnien-Herzegowina auf Vorschlag des Ministerrates und nach Konsultationen mit den Regierungen der Entitäten ernannt werden.

Der Dienst ist in drei Abteilungen gegliedert: Die Abteilung für Verbrechensbekämpfung, die Abteilung für den Schutz von Very Important Persons und die Abteilung für den Schutz von diplomatischen und konsularischen Missionen und staatlichen Gebäuden.

Die Versammlung verabschiedete auch das Gesetz über den Schutz der Nationalen Minderheiten, in dem die Rechte und Pflichten der Vertreter der Nationalen Minderheiten in Bosnien-Herzegowina und die Pflichten Bosnien-Herzegowinas dargelegt werden, die ethnische kulturelle, sprachliche, und religiöse Identität jedes Angehörigen einer nationalen Minderheit in Bosnien-Herzegowina, der Staatsbürger von Bosnien-Herzegowina ist, zu schützen.

Eine Nationale Minderheit unter diesem Gesetz ist ein Teil der Bevölkerung von Bosnien-Herzegowina. (Es sind – MD) Bürger von Bosnien-Herzegowina, die nicht zu einem der drei konstituierenden Völker gehören. Sie besteht aus Menschen, die dieselbe oder eine ähnliche ethnische Herkunft haben, dieselbe oder ähnliche Tradition, Sitten, Religion, Sprache, Kultur, Geisteshaltung (bosn. duhovnosti – MD), eine ähnliche Geschichte und andere Charakteristika besitzen.

Bosnien-Herzegowina schützt den Status und die Gleichheit der folgenden nationalen Minderheiten: Albaner, Montenegriner, Tschechen, Italiener, Juden, Ungarn, Mazedonier, Deutsche, Polen, Roma, Rumänen, Russen, Ruthenen, Slowaken, Slowenen, Türken und Ukrainer.

Angehörige der nationalen Minderheiten haben dass Recht auf Organisations- und Versammlungsfreiheit, um die Bewahrung ihrer kulturellen, religiösen, bildungspolitischen, wissenschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Freiheiten und ihrer Bedürfnisse und Identität zum Ausdruck zu bringen. (...) (MK)