Parlament in Tiflis verankert Autonomie Abchasiens in der georgischen Verfassung
11. Oktober 2002Suchumi, 11.10.2002, INTERFAX, russ.
Der Status Abchasiens als unabhängiger Staat ist beschlossene Sache und die abchasische Führung beabsichtigt nicht, über einen autonomen Status innerhalb Georgiens zu verhandeln. Zu dem Beschluss des georgischen Parlaments, die Verfassung Georgiens um zwei Artikel, die den autonomen Status Abchasiens innerhalb Georgiens festlegen, zu ergänzen, sagte am Freitag (11.10.) der Premier der selbsternannten Republik Abchasien, Anri Dschergenija, in einem Interview für Interfax folgendes: "Dieser Beschluss hat für uns keinerlei Bedeutung. Der Status Abchasiens als unabhängiger Staat ist vom Volk der Republik beschlossen worden und in der Verfassung Abchasiens verankert." "Die Frage irgendeiner Autonomie Abchasiens innerhalb Georgiens werden wir nicht einmal erörtern", erklärte Anri Dschergenija.
Der Berater des abchasischen Präsidenten, Astamur Tanija, ist der Meinung, dass die Tatsache, dass das Parlament Georgiens den Status Abchasiens als autonome Republik innerhalb des georgischen Staates festgelegt hat, keine rechtlichen oder politischen Folgen für das offizielle Suchumi haben wird. Ihm zufolge fand der Bruch der staatsrechtlichen Beziehungen zwischen Abchasien und Georgien noch während des Bestehens der UdSSR auf Grundlage der sowjetischen Gesetzgebung statt. Seit dem 9. April 1991 seien diese Republiken miteinander rechtlich nicht mehr verbunden. Astamur Tanija machte deutlich, dass bei den Verhandlungen, die gleich nach Ende des georgisch-abchasischen bewaffneten Konflikts aufgenommen wurden, die Vertreter des offiziellen Suchumi den Status Abchasiens nicht erörtern, da das abchasische Volk 1999 in einem Referendum über diese Frage entschieden hat. Als Folge des Referendums sei die staatliche Unabhängigkeit Abchasiens beschlossen worden.
Gestern (10.10.) hatte das Parlament Georgiens Änderungen n der Verfassung des Landes beschlossen. Gemäß den Änderungen erhält Abchasien der Status einer autonomen Republik innerhalb eines einheitlichen georgischen Staates. Der Beschluss, der den Status Abchasiens in der georgischen Verfassung verankert, war von der parlamentarischen Opposition eingebracht worden. Nach einer Debatte am Donnerstag (10.10.) wurde der Beschluss praktisch von allen Fraktionen unterstützt, mit Ausnahme der Vertreter Adschariens, die eine Entscheidung in dieser Frage für verfrüht halten. Der Führer der adscharischen Gruppe (im Parlament - MD), Dschemal Gogitidse, erklärte auf der Plenarsitzung, über den politischen Status Abchasiens müsse in erster Linie die Bevölkerung selbst entscheiden, darunter auch die Flüchtlinge. (MO)