Neues Waffengesetz in Montenegro verabschiedet
16. Juli 2004Podgorica, 16.7.2004, POBJEDA, serb.
Das Tragen von Waffen in der Öffentlichkeit ist künftig untersagt und wird mit einer Freiheitsstrafe von drei Jahren geahndet. Dies ein grundlegendes Novum des Waffengesetzes, das heute vom montenegrinischen Parlament verabschiedet wurde. Dragan Djurovic, dem stellvertretenden Ministerpräsidenten Montenegros, zufolge ist die Altersgrenze für den Erhalt einer Erlaubnis für den Erwerb von Waffen von 18 auf 21 Jahre heraufgesetzt worden. Ferner werde das Innenministerium die Umsetzung des Gesetzes nicht routinemäßig beaufsichtigen, sonder effizient und verantwortungsvoll.
Um den Waffenbesitz zu legalisieren, besteht eine Frist von sechs Monaten von dem Tage an, an dem das Gesetz in Kraft tritt. Waffenbesitzer, die keinen Waffenschein haben, sind dazu verpflichtet, binnen dieser Frist einen Antrag auf einen Waffenschein zu stellen. Sie sind dabei nicht dazu verpflichtet, die Herkunft der Waffe nachzuweisen, außer wenn sie durch eine Straftat erworben wurde. Laut Gesetz ist der Eigentümer von Waffen, deren Erwerb, Besitz und Gebrauch untersagt ist, dazu verpflichtet binnen eines Jahres nach in Krafttreten des Gesetzes sie bei der zuständigen Behörde abzugeben. Gegen einen Eigentümer, der innerhalb der gesetzlichen Frist seine Waffe abgibt, wird kein Strafverfahren eingeleitet, womit er unter Amnestie fällt. (...) (md)