Neues Investitionsförderungsgesetz in Bulgarien
30. Juli 2004Sofia, 30.7.2004, 1236 GMT, RADIO BULGARIEN IS, deutsch
In der kommenden Woche tritt das neue Investitionsförderungsgesetz in Bulgarien in Kraft, schreibt die Tageszeitung "Dnevnik". Das neue darin ist hauptsächlich, dass nun mehr kein Unterschied zwischen ausländischen Investitionen und solchen aus Bulgarien gemacht wird. Bisher wurden vor allem Investitionen aus dem Ausland gefördert, und jetzt soll jedes Investitionsprojekt in den Genus der staatlichen Unterstützung kommen.
Die ehemalige staatliche Agentur für ausländische Investitionen wird entsprechend zu Agentur für Investitionsförderung umgewandelt. Ein Hauptziel des neuen Gesetzes ist, Realinvestitionen zu stimulieren, die zum Wirtschaftswachstum beitragen. Dazu gehören zum Beispiel Projekte für den Aufbau oder die Erweiterung der Produktion von Waren und Dienstleistungen und solche Projekte, die Arbeitsplätze schaffen, schreibt die "Dnevnik". Investitionen in den Finanzsektor und in die Privatisierung sollen dagegen nicht mehr gefördert werden.
Offensichtlich will der Gesetzgeber so neue Investitionen fördern, die zu einem schnellen Wirtschaftswachstum und zur Senkung der Arbeitslosenrate beitragen, kommentiert die "Dnevnik". Wie es in der Analyse weiter heißt, schränkt das neue Investitionsförderungsgesetzt nicht die Gültigkeit der von Bulgarien unterzeichneten und ratifizierten mehr als 50 bilaterale Investitionsschutz- und Investitionsförderungsabkommen ein. Auch mit dem neuen Gesetz bleiben die Garantien für die freie Gewinnausführung und für den Schutz vor Enteignung des Eigentums ausländischer Investoren bestehen wie auch die Texte, die Möglichkeiten für die Lösung von Investitionsstreitfällen vorsehen. (fp)