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Österreich: Familiennachzug beim Asylrecht wird ausgesetzt

12. März 2025

Schon bald sollen Asylbewerber in Österreich kein Anrecht mehr auf den Nachzug enger Angehöriger haben. Das beschloss die neue Drei-Parteien-Koalition in Wien.

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Ministerinnen und Minister stehen mit Ernennungsurkunden in der Hand in einem Halbkreis
Erst am 3. März war die neue Regierung in Österreich durch Bundespräsident Alexander Van der Bellen (8. v. l.) vereidigt worden Bild: Leonhard Foeger/REUTERS

Die Bundesregierung in Österreich hat - wie angekündigt - einen Stopp des Familiennachzugs von Asylberechtigten im Land beschlossen. Das Kabinett in Wien einigte sich auf eine entsprechende Änderung des Asylgesetzes. Die Maßnahme solle möglichst bald vom Nationalrat, dem Parlament, verabschiedet werden und sei nicht von Dauer, hieß es aus dem Kanzleramt.

Bundeskanzler Christian Stocker von der konservativen Volkspartei (ÖVP) begründete den Schritt damit, die Aufnahmekapazitäten Österreichs seien begrenzt - insbesondere im Bildungsbereich komme es zu einer Überlastung. 2023 und 2024 seien insgesamt 18.000 Personen im Rahmen des Familiennachzugs ins Land gekommen, darunter 13.000 schulpflichtige Personen oder minderjährige Kinder, so Stocker weiter. Angesichts dieser Zahlen liege es auf der Hand, "dass wir der Verantwortung, die wir haben, nachkommen und jetzt für eine Zeit auf die Stopp-Taste drücken", sagte der Bundeskanzler. Österreich hat rund 9,2 Millionen Einwohner.

Christian Stocker
Der neue Bundeskanzler Christian Stocker (Archivbild vom Januar) Bild: Heinz-Peter Bader/AP/picture alliance

Verstoß gegen europäisches Recht?

Das Vorhaben ist rechtlich umstritten. Kritiker sehen darin einen Verstoß gegen das Asylrecht und die Europäische Menschenrechtskonvention. Österreichs neue Koalition aus ÖVP, Sozialdemokraten (SPÖ) und liberalen NEOS beruft sich dagegen auf die Notfallklausel der Europäischen Union (EU). Diese sieht vor, dass bei einer Bedrohung der öffentlichen Ordnung und der inneren Sicherheit eines Mitgliedslandes der Vorrang des europäischen Rechts vor nationalem Recht nicht mehr gilt.

Bereits in der vergangenen Woche hatte Innenminister Gerhard Karner auf EU-Ebene für ein Aussetzen des Nachzugs enger Angehöriger geworben. In einem Schreiben an die EU-Kommission argumentierte der ÖVP-Minister, die Bereiche Wohnen, Gesundheit und Bildung in Österreich seien überlastet. Er verwies auch auf eine gestiegene Jugendkriminalität.

Gerhard Karner
Innenminister Gerhard Karner sieht in Österreich die öffentliche Ordnung und die innere Sicherheit in Gefahr (Archivbild vom August 2024) Bild: Weingartner-Foto/picturedesk.com/picture alliance

Jetzt sagte der Innenminister, auch wenn seit rund einem Jahr die Zahl beim Familiennachzug unter anderem durch Kontrollen und DNA-Abgleiche stark rückläufig sei, müsse man den Trend nun nachhaltig absichern. Im Februar 2024 wurden nach seinen Angaben knapp 1000 Personen als nachgereiste enge Angehörige registriert, im Februar 2025 seien es noch 60 gewesen.

Innenstaatssekretär Jörg Leichtfried von den Sozialdemokraten machte deutlich, es sei gemeinsames Ziel der österreichischen Bundesregierung, die irreguläre Migration auf Null zu bringen. Das ändere nichts am Recht auf Asyl.

se/jj (rtr, dpa, orf) 

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