Meldepflicht für ausländische Touristen in Bulgarien
12. Juni 2002Sofia, Juni.2002, WIRTSCHAFTSBLATT, deutsch
Für Touristen, die Bulgarien besuchen, besteht fortan die Meldepflicht. Jeder Urlauber muss sich innerhalb von 48 Stunden nach der Einreise registrieren lassen. Natürliche Personen, die dies nicht tun, müssen mit Geldstrafen zwischen 200 und 2000 Lewa (1 Euro=1,96 Lew - MD) rechnen. Für juristische Personen beträgt die Sanktion 500 bis 5000 Lewa. Die Anmeldung von organisierten Touristen erfolgt im Hotel.
Die Geschäftsleitung des Flughafens in der Schwarzmeerstadt Burgas rät den Reiseveranstaltern, den mit Flugzeug anreisenden Touristen zu empfehlen, möglichst wenig Handgepäck mitzuführen, da nach den Terroranschlägen in den USA die Sicherheitsvorkehrungen verschärft worden seien. 630 000 der insgesamt 2,8 Millionen ausländischen Touristen, die im vergangenen Jahr Bulgarien besucht haben, sind über den Flughafen Burgas ein- bzw. ausgereist. Die Einnahmen aus dem Tourismus erreichten 2001 rund 2,3 Milliarden USD, das sind 9,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. (fp)