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Mazedonien: Staatsbürgerschaft nach acht Jahren

7. Oktober 2003

– Gesetzesänderungen bestätigt

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Skopje, 7.10.2003, UTRINSKI VESNIK, mazed.

Die mazedonische Regierung hat gestern (6.10.) Änderungen im Staatsbürgerschaftsgesetz bestätigt. Ausländer können Staatsbürger Mazedoniens schon nach acht Jahren ununterbrochenem Aufenthalt im Land werden. Nach den alten Bestimmungen musste man 15 Jahre Aufenthalt nachweisen können.

Der Regierungssprecher Saso Colakovski erklärte, die Änderungen seien nach vorheriger Konsultation der politischen Parteien im Parlament, der ausländischen sowie heimischen Experten vorgenommen worden. Die Änderungen entsprächen der europäischen Konvention über die Staatsbürgerschaft und den internationalen Standards in diesem Bereich.

Sonderrechte werden im Staatsbürgerschaftsgesetz weiterhin Ausländer haben, die einen mazedonischen Bürger geheiratet haben, und Flüchtlinge, die aus verschiedenen Gründen ihren Staatsbürgerschaftsstatus noch nicht geregelt haben und vorher nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind. (...) (fp)