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Mazedonien bürgert laut Pressebericht im Schnellverfahren slawisch-muslimische Goraner aus dem Kosovo ein

25. April 2002

– Zeitung "Fakti": Angehörige dieser Volksgruppe werden innerhalb von zehn Tagen formlos zu Mazedoniern

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Skopje, 23.4.2002, MIA, engl.

"Während viele Albaner jahrelang warten, um die mazedonische Staatsbürgerschaft zu bekommen, erhalten Goraner (slawisch-muslimische Volksgruppe im Grenzgebiet Kosovos, Mazedoniens und Albaniens – MD) dieses Recht ohne Probleme." Das schreibt (die in Skopje erscheinende albanischsprachige Tageszeitung – MD) "Fakti" in ihrer Dienstagsausgabe (23.4.). Nach Angaben der Zeitung organisiert die von Ismail Bojdo geführte Muslimisch Demokratische Partei Empfänge für die Flüchtlinge in ihrem Hauptquartier im Arbeitsamt in Skopje. "Im selben Büro können sie die Formulare erhalten, sich selbst zu Mazedoniern erklären und in einem Schnellverfahren von zehn Tagen erhalten sie die mazedonische Staatsbürgerschaft", schreibt "Fakti". (...). Nach Angaben der Zeitung braucht man in dem Büro von Ismail Bojdo, der mit dem Vorsitzenden des Mazedonischen Weltkongresses zusammenarbeitet "sich bloß als Mazedonier zu bezeichnen und der Fall ist erledigt". (...)

Die Zeitung kommt zu dem Schluss, dass "die politischen Kräfte der Albaner in Mazedonien sich mit diesem ernsten Problem befassen sollten, da im Gegensatz zu den Goranern, die keinen einzigen Minister in der mazedonischen Regierung stellen, die Albaner sehr nachlässig sind, weil sie das Problem der etwa 100.000 Albaner ohne mazedonische Staatsbürgerschaft nicht lösen". (...)

Unter der Schlagzeile "Neues Staatsbürgerschaftsrecht noch restriktiver für die Albaner" schreibt "Fakti", seit Anfang dieser Woche schenkten die mazedonischen Medien den Änderungen und Ergänzungen des Staatsbürgerschaftsrechts besondere Aufmerksamkeit. "Ihnen zufolge stimmt dass neue Gesetz mit der Europäischen Konvention zur Staatsbürgerschaft überein, was bedeutet, dass dieses Gesetz zugunsten der mazedonischen Bürger ausfällt".

Die stellvertretende Generalsstaatsanwältin Suzana Salihu erklärte gegenüber "Fakti", die Änderungen im bestehenden Gesetz sollten den Albanern keine Sorgen bereiten". Die Initiative dazu komme aus dem Innenministerium, und die Änderungen am mazedonischen Staatsbürgerschaftsgesetz zielten darauf ab, dieses mit der Europäischen Konvention zum Staatsbürgerschaftsrecht in Einklang zu bringen. "Die Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes waren nötig, da der alte Text sehr restriktiv war und bei den Durchführungsbestimmungen sehr viel fehlte", so Salihu. Nach ihren Worten besitzen viele Albaner die Staatsbürgerschaft nicht, da sie es leid seien, ihre Zeit mit verschieden rechtlichen Verfahren zu verbringen. Dadurch erhielten sie nicht nur die Staatsbürgerschaft nicht, es werde auch noch ihr Aufenthaltsrecht in Mazedonien eingeschränkt. (MK)