Keine weiteren Beihilfen für VW-Sachsen
30. September 2003Anzeige
Der Freistaat Sachsen darf dem Volkswagen-Konzern für zwei Werke in Sachsen keine weiteren staatlichen Beihilfen zahlen. Dies entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Die Richter bestätigten ein entsprechendes Urteil des Gerichts erster Instanz. Die EU-Kommission hatte 1996 genehmigt, dass Sachsen an VW Beihilfen in Höhe von 539,1 Millionen Mark als Ausgleich für die regionalen Nachteile zahlt. Dagegen lehnte die Brüsseler Behörde die Zahlung von weiteren 240,7 Millionen Mark ab, weil dies mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbar sei. Gegen diese Entscheidung klagten der Freistaat und Volkswagen 1996 in Luxemburg. Das Gericht erster Instanz wies die Klagen 1999 zurück. Der EuGH bestätigte nun dieses Urteil.