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Kabinett beschließt Rentenreform

29. Januar 2014

Die große Koalition hat das milliardenschwere Rentenpaket auf den Weg gebracht, ihr erstes großes Gesetzesvorhaben. Sozialverbände und Opposition kritisieren vor allem die Finanzierung aus der Rentenkasse.

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Großmutter mit Enkel(Illustration: Fotolia/GordonGrand)
Bild: Fotolia/GordonGrand

Die Kritik aus den Wirtschaftsverbänden und aus Teilen der Union war so stark geworden, dass Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles von den Sozialdemokraten eilig nachgebessert hat: Am Mittwoch wurde nun die Rentenreform vom Kabinett in Berlin durchgewinkt, als erstes großes Gesetzesvorhaben der neuen schwarz-roten Bundesregierung.

Das Rentenpaket besteht aus der abschlagsfreien Rente ab 63 für langjährig Versicherte, der verbesserten Mütterrente, der aufgestockten Rente für Erwerbsgeminderte und besseren Reha-Leistungen. Insgesamt schlagen die Pläne bis 2030 mit jährlich neun bis elf Milliarden Euro zu Buche. Bezahlt werden soll alles zunächst aus der gefüllten Rentenkasse.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte am Dienstag in den eigenen Reihen um Unterstützung für den Nahles-Entwurf geworben. Die CDU-Vorsitzende appellierte in einer Sitzung der Unionsfraktion an die Abgeordneten, zu den Beschlüssen zu stehen.

Notoperation gegen Frührente

Anzeize für eine neue Vorruhestandswelle will die Regierung vermeiden. "Wir wollen keine Brücke in die Frühverrentung bauen mit diesem Gesetz", sagte Nahles nach der Billigung durch das Kabinett vor der Presse in Berlin. Mit der abschlagsfreien Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren werde den Betroffenen "nichts geschenkt". Auch Zeiten kurzer Arbeitslosigkeit würden angerechnet.

Nahles verwies auf die Beratungen des Bundestags, wo nach Verfahren gesucht werde, eine Frühverrentung zu verhindern. Einige der bisherigen Vorschläge seien aber verfassungswidrig.

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) kritisierte den Gesetzentwurf in scharfer Form. Besonders mit der Diskussion um die Frühverrentung hole die Bundesregierung die "bösen Geister" zurück, sagte DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben in einem Interview. Angesichts des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels könne sich Deutschland eine abschlagsfreie Rente mit 63 nicht leisten.

Der CDU-Abgeordnete Karl Schiewerling schlug eine Stichtagsregelung für die Anrechnung von Arbeitslosenzeiten vor. Arbeitslosigkeit soll demnach nur für die Vergangenheit angerechnet werden, also für die Zeit vor Januar 2014. Der CDU-Sozialexperte Jens Spahn schlug vor, Arbeitnehmer mit Anreizen zu bewegen, länger zu arbeiten.

Erst einmal abwarten?

SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach vertrat die Ansicht, dass die Gefahr übertrieben werde, und plädierte dafür, erst einmal abzuwarten. "Wir könnten eine Regelung ins Gesetz aufnehmen, die Missbrauch ausschließt oder uns vereinbaren, erst einmal zu beobachten, ob es überhaupt zu dem befürchteten Missbrauch kommt", sagte er der "Passauer Neuen Presse" (Mittwoch).

SC/cw (dpa, rtr, epd)