Jugoslawien ratifiziert Abkommen über doppelte Staatsbürgerschaft mit Bosnien-Herzegowina
31. Januar 2003Belgrad, 30.1.2003, BETA, serb.
Das jugoslawische Parlament hat das Abkommen über die doppelte Staatsbürgerschaft zwischen Jugoslawien und Bosnien-Herzegowina ratifiziert. Darüber stimmte heute (30.1.) das Unterhaus ab, nachdem am vergangenen Freitag (24.1.) dieses Abkommen bereits vom Oberhaus ratifiziert worden war.
Gemäß diesem Abkommen können volljährige Personen die doppelte Staatsbürgerschaft erwerben. Voraussetzung dafür ist, dass sie in dem Staat, dessen Staatsbürgerschaft sie beantragen, mindestens drei Jahr gemeldet sind oder mindestens ein Jahr mit einem Staatsbürger dieses Staates verheiratet sind. Zu den Bedingungen, die ein Bewerber erfüllen muss, gehört, dass er keine Haftstrafe von mehr als drei Jahren verbüßen musste.
Durch das Abkommen kann eine bereits erworbene Staatsbürgerschaft beibehalten werden. Ferner ist darin vorgesehen, dass Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft in dem Land, in dem sie gemeldet sind, ihren Militärdienst leisten. Wenn der Betroffene den Militärdienst bereits in einem Staat geleistet hat, wird dies anerkannt.
Das Abkommen über die doppelte Staatsbürgerschaft ist am 29. Oktober letzten Jahres in Belgrad unterzeichnet worden. Der offiziellen Begründung zufolge sollen dadurch die freundschaftlichen Beziehungen gefördert werden und die territoriale Integrität, Souveränität sowie die Menschenrechte vollends geachtet werden. (Für Bosnien-Herzegowina hat der internationale Bosnien-Beauftragte Paddy Ashdown am 30.12.2002 ein entsprechendes Gesetz erlassen, siehe Monitor-Dokumentation vom 2.1.2003 – MD) (...) (md)