In Usbekistan tätige ausländische Organisationen benötigen Neuzulassung
30. Januar 2004Bonn, 28.1.2004, DW-RADIO / Russisch
Internationale Nichtregierungsorganisationen, die in Usbekistan tätig sind, benötigen bis zum 1. März eine neue Zulassung. Eine entsprechende Note hat das Außenministerium allen in Usbekistan arbeitenden 150 ausländischen Organisationen zugestellt, darunter 15 deutschen. Es berichtet Jurij Tschernogajew:
Ziel der Neuzulassung ist es, wie der Deutschen Welle im Außenministerium mitgeteilt wurde, herauszufinden, womit sich die Ausländer in Usbekistan beschäftigen, und zu prüfen, ob ihnen steuerliche oder andere Vergünstigungen eingeräumt werden können. Jede zugelassene ausländische Organisation legt jedes Jahr dem Außenministerium einen Tätigkeitsbericht vor. Darüber hinaus führen Mitarbeiter des Außenministeriums ein sogenanntes "Monitoring" durch, das Mitarbeiter ausländischer Organisationen aber als "Prüfung" bezeichnen. Der Leiter des Taschkenter Büros einer bekannten internationalen Stiftung sagte der Deutschen Welle, derzeit laufe im Rahmen der Neuzulassung eine solche sehr gründliche Prüfung, darunter auch der Finanzunterlagen. Als die Behörden Mitte Dezember vergangenen Jahres die ausländischen Organisationen zur Neuzulassung aufforderten, wurde dies von einigen ignoriert, da nicht allen diese Prüfung gefällt. Am 7. Januar lud das Justizministerium zu einem Briefing, auf dem man bemüht war, zu erläutern, warum eine solche Aktion notwendig ist. Und diese Woche stellte das Außenministerium den ausländischen Organisationen eine Dringlichkeitsnote zu. Wie die Deutsche Welle herausfand, betrifft die Neuzulassung keine ausländischen Organisationen, die auf Grundlage eines Regierungsabkommens tätig sind, wie beispielsweise die Konrad-Adenauer-Stiftung. Die Vertretung der deutschen Wirtschaft hingegen muss das Verfahren jetzt durchlaufen. (MO)