Google darf Bücher scannen
15. November 2013Bundesrichter Denny Chin sieht in Google Books erhebliche Vorteile für die Allgemeinheit. In seiner Urteilsbegründung stützt er sich auf die im US-Recht gängige Praxis des "fair use", der "angemessenen Verwendung". Google Books kopiere die Werke nicht. Der Internet-Konzern bewege sich im Rahmen des Urheberrechts und habe gar etwas Neues erschaffen. Die Suchmaschine erleichtere den Zugang für Studenten, Lehrern und Forschern und berücksichtige die Rechte der Autoren, befindet er.
Zum ersten Mal könnten Millionen Bücher auf einen Schlag durchsucht werden, schreibt Chin. Dadurch, dass sich die Werke auffinden ließen, würden sich für Autoren und Verlage neue Einnahmequellen erschließen. Alte Bücher würden vor dem Vergessen bewahrt. "Die ganze Gesellschaft profitiert."
Der Internet-Konzern hatte 2004 damit begonnen, Bücher in großen Bibliotheken einzuscannen und im Internet für Online-Suchen kostenfrei zugänglich zu machen. Dabei werden Ausschnitte angezeigt. Inzwischen sind mehr als 20 Millionen Werke digitalisiert, wie aus den Gerichtsunterlagen hervorgeht. Die US-Autoren sehen in der Digitalisierung der Werke einen Bruch des Copyrights.
Rechtsstreit seit acht Jahren
2005 klagten die US-Autorenvereinigung Authors Guild sowie Verlage gegen Google Books. Auch in Deutschland kam Widerstand auf. 2011 scheiterte ein Vergleich zwischen den Parteien am Veto des Richters, der durch den Kompromissvorschlag den Wettbewerb gefährdet sah. 2012 legte Google den Streit mit den Verlagen bei, während die Autoren ihre Klage aufrecht hielten. Google bezifferte im Streit mit den Autoren die Kosten auf drei Milliarden Dollar, sollten sie wie gefordert 750 Dollar je eingescanntes Buch erhalten.
Die US-Autorenvereinigung gibt sich auch nach dem Urteilsspruch noch nicht geschlagen. Nur die "erste Runde" sei an Google gegangen. "Wir planen, die Entscheidung anzufechten", teilte Geschäftsführer Paul Aiken mit.
se/kle (dpa, ape, rtr, afp)