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Gericht stoppt Sex-Bilder bei Google

24. Januar 2014

Google darf in Deutschland Bilder von einer Sex-Party des früheren Chefs des Weltmotorsportverbands FIA , Max Mosley, nicht mehr auf seinen Seiten im Internet zeigen. Das entschied das Hamburger Landgericht.

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FIA-Präsident Max Mosley (r) (Archivbild: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

"Nach Ansicht der Kammer verletzen die Bilder den Kläger schwer in seiner Intimsphäre", sagte die Vorsitzende Richterin, Simone Käfer. Der US-Internet-Riese müsse deshalb dafür sorgen, dass die Sex-Aufnahmen über seine Suchmaschine nicht mehr weiter verbreitet würden. Bei Zuwiderhandlung droht Google ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.

Nach Ansicht des Gerichts sind die umstrittenen Bilder "ohne Sprachkenntnisse oder weitere Textberichterstattung aus sich heraus verständlich". In diesem besonderen Fall sei es nicht vorstellbar, dass die Fotos in irgendeinem Kontext zulässig veröffentlicht werden könnten, erklärte Käfer. Ausnahmsweise werde ihre Verbreitung daher allgemein untersagt. Die Pressekammer äußerte sich nicht dazu, wie Google das Urteil technisch umsetzen soll.

Jahrelanger Kampf gegen Medien

Die Bilder aus einem Video waren im Jahr 2008 von dem britischen Boulevardblatt "News of the world" veröffentlicht worden. Sie zeigen Mosley bei einer Sex-Party mit Prostituierten. Der heute 73-Jährige war von 1993 bis 2009 Präsident des Welt-Automobilverbandes FIA und damit einer der mächtigsten Männer auch der Formel-Eins.

Seit Veröffentlichung der Bilder versucht Mosley mit Strafanzeigen und Schadensersatzforderungen gegen Medien ihre Verbreitung zu unterbinden, meist erfolgreich. Das inzwischen eingestellte Blatt "News of the world" wurde bereits vor Jahren zu Schadensersatz verurteilt.

Mosleys Anwältin Tanja Irion nannte das Urteil einen "Meilenstein für den Schutz der Persönlichkeitsrechte im Internet". Ihr Mandant würde sich freuen, "wenn dieses Urteil auch anderen dabei hilft, den großen und nachhaltigen Schaden einzuschränken, der dadurch entsteht, dass Suchmaschinen Zugriff auf rechtswidrige Aufnahmen vermitteln", betonte Irion.

Google geht in Berufung

Google hingegen kündigte Berufung an. Die Entscheidung beziehe sich zwar nur auf eine einzelne Person und spezifische Inhalte, erklärte Sprecher Kay Oberbeck in Hamburg. Es könnte aber dazu führen, "dass Internetanbieter zur Überwachung auch kleinster Bestandteile von Inhalten, die sie für ihre Nutzer übertragen oder speichern, verpflichtet werden". Nach Ansicht von Google widerspricht dies europäischer Gesetzgebung.

wl/uh (dpa, rtr, afp)