Gericht erklärt Ratifizierung der Vereinbarung über den Bau einer Öl-Pipeline zwischen Mazedonien und Griechenland für verfassungswidrig
12. Dezember 2002Skopje, 12.12.2002, DNEVNIK, mazed.
Das mazedonische Verfassungsgericht hat gestern (11.12.) das Gesetz zur Ratifizierung der bilateralen Vereinbarung über den Bau und die Kontrolle der Öl-Pipeline zwischen Mazedonien und Griechenland aufgehoben. Die in der gemeinsamen Vereinbarung eingeräumten Sonderrechte für den Investor seien verfassungswidrig, weil sie die rechtliche Gleichstellung der anderen Marktsubjekte verletzten. Die Privilegien, die dadurch in Kraft getreten seien, hätten das Monopol der Raffinerie "Okta" zementiert, befand das Verfassungsgericht.
Artikel 52 der Verfassung besagt, dass die Partner die Investitionsvereinbarung als Teil des Ratifikationsgesetzes veröffentlichen müssen, bevor es in Kraft tritt. Das wurde gerade nicht getan.
Die Vereinbarung muss erneut zur Ratifizierung ins Parlament, diesmal ohne die exklusiven rechtlichen Vergünstigungen für den neuen Inhaber der Raffinerie "Okta", die griechische Erdöl-Gesellschaft Helenic Petroleum, die die Mehrheit der Anteile an der Pipeline Skopje – Thessaloniki hält. (...) (fp)