Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt ukrainischen Staat
15. September 2004Bonn, 14.9.2004, DW-RADIO / Ukrainisch
Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte haben zwei Ukrainer in Verfahren gegen den ukrainischen Staat Recht bekommen. Eine Klage betraf die Erstattung von Ersparnissen bei der ehemaligen Sparkasse der UdSSR und die andere ausstehende Löhne. Einzelheiten von Olena Usenko:
Dem Gerichtsurteil zufolge muss der Rentner Anatolij Schmalko vom Staat eine Entschädigung in Höhe von 1300 Euro für die abgewerteten Ersparnisse erhalten. Der Bürger der Stadt Dnipropetrowsk hatte sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewandt, nachdem die ukrainischen Gerichte aller Instanzen es abgelehnt hatten, der Klage auf Entschädigung stattzugeben. Der zweite Ukrainer, Wiktor Romaschow, lebt in Lysytschansk und prozessierte gegen die Verwaltung des Bergwerks, in dem er arbeitete. Ihm stehen noch Gehälter in Höhe von 10 000 Hrywnja zu. Die ukrainischen Gerichte entschieden zwei Mal zu Gunsten des Klägers, aber die Bergwerksverwaltung erfüllte die Urteile nicht, mit der Begründung, es stehe dafür kein Geld zur Verfügung. Daraufhin wandte sich der Arbeiter an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der den ukrainischen Staat nun dazu verurteilte, dem Ukrainer 3000 Euro zu zahlen. In der Justizabteilung des Gebiets Dnipropetrowsk wurde mitgeteilt, dass die Anzahl der Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, darunter auch von Bürgern des Gebiets, jedes Jahr steige. 70 Prozent der Klagen würden ausstehende Lohnzahlungen betreffen. (MO)