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EU-Kommission verhängt Bußgeld gegen DaimlerChrysler

Gerda Meuer, Brüssel10. Oktober 2001

Das Unternehmen hat bereits angekündigt dagegen Klage zu erheben.

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Das Hauptgebäude von Daimler-Chrysler in Stuttgart-Möhringen.Bild: AP

Die Konzernzentrale von DaimlerChrysler in Stuttgart hatte mit einer höheren Strafe gerechnet. Über 100 Millionen Euro hatte der Autokonzern an Rückstellungen gebildet, um das drohende Bußgeld der EU-Kommission bezahlen zu können. Jetzt sind es knapp 72 Millionen Euro Strafgeld, die aus Stuttgart nach Brüssel fließen sollen. Denn die Wettbewerbshüter um Kommissar Monti konnten keine Gesamtstrategie zur Marktabschottung erkennen, was sicherlich teurer geworden wäre. Dennoch wertete Kommissar Monti das Vorgehen des Konzerns als einen schweren Verstoß gegen EU-Regeln.

Mario Monti
Mario Monti, EU-Kommissar für WettbewerbBild: EU

"Nach einer gründlichen Untersuchung haben wir feststellen müssen, dass die DaimlerChrysler AG die EU-Wettbewerbsregeln erheblich verletzt hat, und zwar in drei Fällen."

Im schwersten Fall des Wettbewerbsverstoßes, der dem Konzern zur Last gelegt wird, soll das Unternehmen im Jahr 1995 seine deutschen Handelsvertreter angewiesen haben, nur eine limitierte Anzahl von Wagen der neuen E-Klasse ins Ausland zu liefern und dabei eine Anzahlung von 15 Prozent zu verlangen. Das sei ein Verstoß gegen das im EG-Vertrag festgelegte Kartellverbot, sagte Monti.

Bei den beiden anderen Verstößen geht es zum einen um Behinderungen des Verkaufs von neuen Fahrzeugen an Leasingunternehmen in Spanien. Und dem anderen Verstoß kamen die Wettbewerbshüter in Belgien auf die Spur: hier hatte der Konzern den Vorwürfen zufolge seinen belgischen Händlern verboten, auf Neuwagen mehr als drei Prozent Rabatt zu geben, so Kommissar Monti.

"Wenn ich ihnen diese Behinderungen aufliste, dann kommt bei mir ein leises Gefühl von 'deja vu' auf. Das ist in der Tat das vierthöchste Bußgeld, das die EU-Kommission gegen einen Autohersteller verhängt, der sich nicht an das Wettbewerbsrecht der Europäischen Union hält. Es gab zuvor schon mehrere ähnliche Verstöße, 1998 von Volkswagen, im letzten Jahr von Opel."

Und wer nicht verstehen will, muss offensichtlich bezahlen und eventuell sogar noch drastische Veränderungen in Kauf nehmen. Denn die häufigen Wettbewerbsverstöße der Autokonzerne machen nach Monti Änderungen der Regelung im Automobilvertrieb nötig. Bislang schützt die sogenannte Gruppenfreistellungsverordnung die exklusiven Händlernetze der Autohersteller. Diese Regelung läuft im nächsten Jahr aus und Monti kündigte am Mittwoch auch an, dass die neue Regelung mit Sicherheit von den Erfahrungen mit Opel, Volkswagen und DaimlerChrysler beeinflusst werden. Das klingt nicht gut für die Autokonzerne. Monti sieht jedoch in der Bestrafung der Hersteller auch einen pädagogischen Zug.

"Wenn Sie ein Auto fahren, dann wird von Ihnen erwartet, dass Sie die Verkehrsregeln kennen und sie beachten. Wenn Sie das nicht tun und erwischt werden, dann riskieren Sie eine Strafe. Auch weil Sie für andere Nutzer der Straße ein schlechtes Beispiel sind. Das ist auch die Botschaft dieser Entscheidung und auch für die Bürger, die sich manchmal fragen, was Brüssel eigentlich tut."

Denn die Abschottung der Märkte gängele nicht nur die Händler, sondern verhindere auch, dass Autofahrer über Parallelimporte aus anderen EU-Staaten billiger an das Wunschfahrzeug kommen. Basis dafür ist die Praxis der Autokonzerne, je nach Land unterschiedliche Preise für ein und dasselbe Modell zu verlangen. DaimlerChrysler hat bereits angekündigt, gegen das verhängte Bußgeld Klage zu erheben.