Deutsche Regierung bewilligt Hermes-Bürgschaften für Jugoslawien
11. Januar 2002Belgrad, 9.1.2002, BETA, serb.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat mitgeteilt, die deutsche Regierung habe Hermes-Bürgschaften für Geschäfte deutscher Firmen in Jugoslawien bewilligt. In der Mitteilung heißt es, es sei möglich gewesen, diesen Beschluss, der ab sofort in Kraft sei, zu fassen, da Jugoslawien letztes Jahr ein Abkommen mit dem Pariser Club unterzeichnet habe. Bundeskanzler Gerhard Schröder habe Serbiens Premier Zoran Djindjic bei ihrem kürzlichen Treffen in Berlin die baldige Bewilligung der Hermes-Bürgschaften angekündigt.
Die deutschen Staatsbürgschaften bezögen sich auf kurzfristige Geschäfte deutscher Firmen mit einer Dauer von bis zu 360 Tagen sowie auf kurzfristige Geschäfte, für die es etwas langfristigere Kredite gebe, heißt es in der Mitteilung des Wirtschaftsministeriums. Zudem bestehe die Möglichkeit der Deckung der Finanzierung von Wirtschaftsprojekten sowie von Infrastrukturprojekten von besonderer Bedeutung für die Wirtschaft.
"Mit diesem Beschluss möchte die deutsche Regierung das Engagement deutscher Unternehmen in Jugoslawien unterstützen und gleichzeitig zum Wiederaufbau Jugoslawiens beitragen. Dies ist ein bedeutendes Zeichen für ausländische Investoren und Geschäftsbanken", heißt es in der Mitteilung des Wirtschaftsministeriums. Es wird ferner daran erinnert, dass Jugoslawien privates ausländisches Kapital benötigt, um die Produktion wiederaufzubauen und neue Arbeitsplätze zu schaffen.
Deutschland war vor der Einführung der Wirtschaftssanktionen der wichtigste Handelspartner Serbiens im Westen und ist es auch geblieben. Das Interesse deutscher Unternehmen an einer wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit Jugoslawien ist nach dem demokratischen Wandel in Belgrad im Oktober 2000 stark gestiegen. Allerdings ist es für beide Länder erst möglich, die Geschäftsbeziehungen, die vor den Sanktionen bestanden, wiederaufzunehmen sowie eine breitgefächerte und langfristige Wirtschaftskooperation zu betreiben, nachdem das Verbot über die Gewährung von Staatsbürgschaften bei Geschäften mit Jugoslawien aufgehoben wurde. Exporteure sichern sich mit der Hermes-Bürgschaft davor ab, dass ihre Partnerfirmen oder die Länder, in denen sie Geschäfte treiben, zahlungsunfähig werden. Falls die Lieferung beispielsweise an ein Unternehmen in Serbien nicht fristgerecht bezahlt wird, übernimmt der deutsche Staat zeitweise die Forderung. (md)