Bulgarisches Verfassungsgericht: Nur verfassungsgebende Versammlung kann Justizstruktur ändern
11. April 2003Anzeige
Sofia, 11.4.2003, 1134 GMT, RADIO BULGARIEN, deutsch
Das bulgarische Verfassungsgericht hat entschieden, dass nur eine verfassungsgebende Nationalversammlung Änderungen in der Struktur der Justiz, des Verfassungsgerichts, des Präsidentenamtes und der Regierung vornehmen kann. Richter Dimitar Gotschew erklärte in einem Gespräch mit dem Bulgarischen Nationalrundfunk, dies sei eine der wichtigsten Entscheidungen des Verfassungsgerichts in den letzten Jahren, denn damit werde das Gleichgewicht zwischen den staatlichen Institutionen garantiert und das Prinzip des Rechtsstaates gefestigt. (fp)