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Bilaterale Abkommen zwischen Jugoslawien und Bosnien-Herzegowina unterzeichnet

30. Oktober 2002

– Doppelte Staatsbürgerschaft und Sozialversicherungsleistungen nun geregelt

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Belgrad, den 29.10.2002, BETA, serb.

Jugoslawiens Bundesinnenminister Zoran Zivkovic und Bosnien-Herzegowinas Minister für zivile Angelegenheiten und Kommunikation Svetozar Mihajlovic haben heute in Belgrad ein Abkommen über doppelte Staatsbürgerschaft zwischen diesen beiden Staaten unterzeichnet. Sie unterzeichneten außerdem ein Abkommen über internationalen Personen- und Warenverkehr im Straßenverkehr. Im Palast der Föderation wurde ferner ein Sozialversicherungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Jugoslawien und Bosnien-Herzegowina unterzeichnet.

Das Bundesinnenministerium teilte mit, durch das Abkommen über die doppelte Staatsbürgerschaft zwischen Jugoslawien und Bosnien-Herzegowina können Bürger, die bereits über die doppelte Staatsbürger verfügen, diese auch beibehalten. Gemäß dem neuen Abkommen können Staatsbürger Jugoslawiens und Bosnien-Herzegowinas die doppelte Staatsbürgerschaft erwerben, wenn sie mindestens drei Jahre in diesen Ländern gemeldet sind beziehungsweise wenn sie ein Jahr mit einem Staatsbürger eines Unterzeichnerstaates verheiratet sind.

Das bilaterale Sozialversicherungsabkommen zwischen Jugoslawien und Bosnien-Herzegowina unterzeichnete neben dem bosnisch-herzegowinischen Minister der stellvertretende Bundesgesundheitsminister Maksim Korac. Wie das Bundessekretariat für Informationen mitteilte, werden durch dieses Abkommen Renten- und andere Geldleistungen aufgrund einer Erwerbstätigkeit in Jugoslawien und Bosnien-Herzegowina geregelt. Dort heißt es, "im Abkommen ist festgelegt, dass erworbene Leistungsansprüche nicht in Frage gestellt werden, vielmehr können sie auch künftig erworben werden. Ferner sollen auf dieser Grundlage sämtliche Forderungen ausgezahlt werden". (...)

Das heutige Abkommen regelt "nach europäischem Standard und unter Berücksichtigung der nationalen Gesetzgebung" auch die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sowie das Kindergeld. "Ferner erhalten Leiharbeiter ein Recht auf Krankenversicherung (...)", heißt es in der Mitteilung des Bundessekretariats für Informationen. (md)