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Ausländische Firmen können sich die in Bulgarien gezahlte Mehrwertsteuer zurückerstatten lassen

15. Februar 2002

– Rückerstattung können Firmen der Länder bekommen, die an bulgarische Unternehmen die MwSt für ausgeführte Leistungen zurückerstatten

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Sofia, Februar, WIRTSCHAFTSBLATT, deutsch

Die ausländischen Firmen können sich bereits die Mehrwertsteuer zurückerstatten lassen, die sie für bestimmte, in Bulgarien in Anspruch genommene Dienstleistungen gezahlt haben. Diese Möglichkeit ist im Gesetz über die Mehrwertsteuer (MwStG) und in der Anordnung über die Rückerstattung von gezahlten MwSt-Beträgen an ausländische juristische Personen reglementiert.

Die Regelung betreffend die MwSt-Rückerstattung gilt ab dem 1. Januar 2000, konnte jedoch bisher nicht in der Praxis realisiert werden wegen der Verzögerung bei der Erarbeitung der einschlägigen Anordnung und bei der Aufstellung der Liste der Länder, deren Firmen Anspruch auf eine Rückerstattung von in Bulgarien gezahlten MwSt-Beträgen haben. Nach der Veröffentlichung der betreffenden Anordnung im Frühjahr 2001 und nach der Bekanntgabe der Länderliste Ende vergangenen Jahres steht der MwSt-Rückerstattung nun nichts mehr im Wege.

Wer kann sich die Mehrwertsteuer zurückerstatten lassen?

Anspruch auf eine Rückerstattung von MwSt-Beträgen für in Bulgarien ausgeführte Dienstleistungen haben Firmen aus denjenigen Ländern, die an bulgarische Unternehmen MwSt-Beträge für ausgeführte Leistungen zurückerstatten. Diese Länder sind in einer Liste aufgeführt, die vom Ministerium der Finanzen und vom Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten bestätigt worden ist. Es ist ebenfalls erforderlich, dass die betreffende Firma eine MwSt-Registration im jeweiligen Land besitzt. (...)

Erforderliche Dokumente für die Rückerstattung von MwSt-Beträgen:

- Antrag auf Rückerstattung der von einer ausländischen Person gezahlten Mehrwertsteuer;

- Deklaration über das Vorliegen der Umstände, die die ausländische Person berechtigen, eine MwSt-Rückerstattung zu beantragen ;

- Bescheinigung (einschließlich einer legalisierten Übersetzung ins Bulgarische) über die MwSt-Registration der ausländischen Person im jeweiligen Staat;

- Die Originale der Steuerdokumente, die die Bezahlung der Leistungen bescheinigen, für die eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer beantragt wird;

- Schriftliche Vollmacht, erteilt von der ausländischen Person an den Agenten.

Liste der Länder, deren Firmen eine Rückerstattung von in Bulgarien gezahlten MwSt-Beträgen verlangen können:

Österreich, Belgien, Großbritannien, Deutschland, Griechenland, Dänemark, Estland, Irland, Island, Spanien, Italien, Kanada, Luxemburg, Norwegen, Polen, Portugal, Slowenien, Ungarn, Finnland, Frankreich, Niederlande, Kroatien, Tschechien, Schweiz, Schweden, Südkorea. (fp)