Ausländer sollten vor Immobilienkauf in Bulgarien Eigentumsverhältnisse klären
24. November 2003Sofia, November 2003, WIRTSCHAFTSBLATT, deutsch
Nachdem das Interesse an Grundstücken an der bulgarischen Meeresküste immer größer wird, stellt sich immer wieder die Frage, welche Voraussetzungen bei einem solchen Kauf zu erfüllen sind. Es ist sehr wichtig zu betonen, dass alle Immobilien, die in Bulgarien gekauft werden sollen, einer gründlichen vorläufigen Prüfung in bezug auf das Eigentum unterworfen werden müssen. Dafür gibt es verschiedene Gründe.
Wie bekannt, hat es in Bulgarien nach 1990 eine gesetzlich geregelte Restituierung aller Arten vom Vermögen gegeben, das nach dem Jahr 1944 nationalisiert oder auf andere Weise beschlagnahmt worden waren. Die Erben der damals enteigneten Personen haben heute das Recht erhalten, diese Grundstücke und andere Arten von Vermögen in ihr Eigentum zurückzubekommen.
Die meisten Grundstücke, die heutzutage zum Verkauf angeboten werden, stellen restituierte Immobilien dar. Da zwischen der Enteignung und der Restituierung fast 50 Jahre liegen, sind in mehreren Fällen verschiedene Dokumente verlorengegangen, die das Eigentum von damals nachweisen sollten. Dazu kommt noch die Tatsache, dass die Restituierung in mehreren verschiedenen Gesetzen geregelt worden ist, wie z.B. das Gesetz über das Eigentum und die Nutzung des landwirtschaftlichen Bodens, das Gesetz zur Rückerstattung des Eigentums an beschlagnahmten Immobilen, das Gesetz zur Entschädigung der Eigentümer von beschlagnahmten Immobilien u. a.
Diese und andere Tatsachen erschweren in manchen Fällen die Verfolgung des Eigentums in der Vergangenheit. (...) (fp)