Armeniens Präsident Robert Kotscharjan zum "Feind der Presse" erklärt
6. Mai 2002ARMINFO, russ., 3.5.2002
Etwa 150 armenische Journalisten haben an der heutigen (3.5.) Kundgebung unter dem Motto "Nein zur Zensur" teilgenommen, die vom Nationalen Presseklub anlässlich des internationalen Tages der Pressefreiheit veranstaltet worden ist. Die Teilnehmer der Kundgebung forderten in erster Linie, den Entwurf des Mediengesetzes aus dem Verkehr zu ziehen und die Ausstrahlung der Fernsehgesellschaften "A1" und "Nojan Tapan" wieder aufzunehmen.
Die Kundgebung begann am Pressehaus mit Losungen zum Schutz der Meinungsfreiheit und wurde vor der Residenz des Präsidenten fortgesetzt, wo diesem wegen seines Vorgehens gegen die Presse in den Jahren 2001 und 2002 das "Diplom" "Feind der Presse" überreicht wurde. Auf dem Weg dorthin hielt der Demonstrationszug vor dem Justizministerium, wo die Teilnehmer der Aktion mit einer Schweigeminute dem Mediengesetz "gedachten", womit sie zum Ausdruck brachten, dass der neue Gesetzentwurf nicht die Gewährleistung der Meinungsfreiheit im Land, sondern im Gegenteil, die "Freiheit des Schweigens", zum Ziel hat. (...)
Nach einem kurzem Meeting, auf dem Redakteure und Vertreter einiger Zeitungen in Jerewan das Wort ergriffen hatten, überreichte die Vorsitzende des Nationalen Presseklubs, Narine Mkrttschjan, dem Leiter der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit bei der Präsidentenadministration, Aide Asatrjan, zur Weitergabe an das Staatsoberhaupt das "Diplom" "Feind der Presse". (...) (MO)
ARMINFO, russ., 3.5.2002
Keine Protestaktion wird Einfluss auf den Entwurf des Mediengesetzes haben. Das erklärte heute (3.5.) vor Journalisten, die sich anlässlich der Protestkundgebung vor dem Justizministerium versammelt hatten, der Pressesprecher des armenischen Justizministeriums Ara Sagateljan. (...) Ara Sagateljan zufolge wird der Gesetzentwurf derzeit nachgebessert und schon bald der Nationalversammlung Armeniens zur Erörterung vorgelegt. Auf Anfrage von Journalisten sagte Ara Sagateljan über die Kundgebung, dass jeder das Recht habe, seine Meinung frei zu äußern, wenn dabei nicht gegen Gesetze sowie gesellschaftlichen Normen und Regeln verstoßen werde. Er betonte zugleich, er sei nicht erstaunt, unter den Teilnehmern der Kundgebung diejenigen zu sehen, die sich aktiv an der Erarbeitung des Gesetzentwurfs beteiligt hätten und noch beteiligen würden. (MO)