Armeniens Parlament verabschiedet Gesetz über den Ombudsmann
22. Oktober 2003Anzeige
Jerewan, 21.10.2003, MEDIAMAX, engl.
Das armenische Parlament hat in dritter und letzter Lesung das Gesetz "Über den Verteidiger der Menschenrechte" verabschiedet. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2004 in Kraft und der erste Ombudsmann wird Ende Februar 2004 vom armenischen Präsidenten ernannt werden. Die Amtszeit des obersten Wächters über die Menschenrechte wird nach Beendigung der Verfassungsreformen, in deren Folge nicht mehr der Präsident, sondern die Nationalversammlung Armeniens den Ombudsmann ernennen wird, auslaufen. Der Ombudsmann wird einen aus 20 Personen bestehenden Beraterstab haben. (TS)