Amnestiegesetz in Mazedonien bleibt verfassungskonform
20. Februar 2003Anzeige
Skopje, 20.2.2003, VEST, mazed.
Das Verfassungsgericht Mazedoniens wird die Verfassungsmäßigkeit des Amnestiegesetzes (Generalamnestie für die Rebellen der Albanischen Befreiungsarmee ONA - MD) nicht überprüfen. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst. Dieser Beschluss wird im Amtsblatt veröffentlicht, nachdem die Richter auf ihrer nächsten Sitzung grünes Licht für den Text geben. (...) (fp)