Amnestie in Usbekistan
4. Dezember 2002Taschkent, 3.12.2002, 1530 GMT, USBEKISCHES FERNSEHEN, usbek.
(...) Der Präsident der Republik Usbekistan hat angesichts des bevorstehenden Nationalfeiertages, des zehnten Jahrestages der Verfassung unseres unabhängigen Staates, einen Amnestieerlass unterzeichnet, der sich auf nahezu alle Kategorien der Gefangenen bezieht. Minderjährige und Personen, die eine Straftat begangen haben, die für die Öffentlichkeit jedoch keine Gefahr darstellt oder der Fahrlässigkeit zugrunde liegt, werden von der Strafe befreit. Auf Grund des Erlasses, der in dem Jahr herausgegeben worden ist, das dem Schutz der Interessen der älteren Bevölkerung gewidmet ist, können Personen, die das 60. Lebensjahr erreicht haben sowie Frauen zu ihren Familien zurückkehren. Ausländische Bürger, die gegen das Gesetz verstoßen haben, die jedoch wegen relativ geringer Straftaten verurteilt worden sind, werden in ihre Heimat zurückkehren. Auf Strafverfahren gegen Personen, denen solche Straftaten zur Last gelegt werden und gegen die noch ermittelt wird, wird verzichtet. (...)
Amnestiert werden Menschen, die aus verschiedenen Gründen, insbesondere wegen mangelnder Reife, mangelnden Wissens und mangelnder Erfahrung unter den Einfluss verschiedener extremistischer und radikaler religiöser Gruppen gerieten, die sich das Ziel gesetzt haben, die verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen. Die Amnestie gilt in erster Linie für Personen, die ihre Schuld eingesehen haben und die ihre Straftat bedauern. (...)
Die Amnestie betrifft über die Hälfte aller Gefangenen. (...) (TS)