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Amerikanischer Botschafter in Mazedonien wegen Verleumdung verklagt

1. Juli 2004

– Ehemaliger Generalstaatsanwalt fordert eine Million Euro Schadenersatz

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Skopje, 1.7.2004, DNEVNIK, mazed.

Der ehemalige mazedonische Generalstaatsanwalt Stavre Dzikov hat den amerikanischen Botschafter in Mazedonien, Lawrence Butler, wegen Verleumdung im Fall "Rastanski Lozja" ( Ermordung von sechs Pakistanis und eines Inders – MD) verklagt. Butler hatte damals die mazedonischen Behörden aufgerufen, die Amtstätigkeit des Generalstaatsanwalts in dem Fall zu überprüfen.

Dzikov, den der ehemalige Innenminister Ljube Boskovski als seinen Verteidiger für den gleichen Fall engagierte, fordert vom Botschafter Butler Schadenersatz in Höhe von einer Million Euro. Dzikov will ein Viertel der Summe dem Staatsetat schenken. Dzikov erwartet, dass der US-amerikanische Botschafter im Gericht erscheint, um zu beweisen, dass er die mazedonischen Gesetze achtet, obwohl Butler wegen seiner Immunität nicht strafrechtlich verfolgt werden kann.

"Butler hat mit seiner unpassenden und unangemessenen Erklärung meiner persönlichen und beruflichen Integrität und meinem Ansehen großen Schaden zugefügt, ebenso dem Ansehen des Staates. Mit der Klage will ich auch die Passivität der mazedonischen Regierung bei der Verteidigung des eigenen Ansehens und des Ansehens der Institutionen hervorheben", sagte Dzikov.

Der Botschafter Butler hat Dzikov zufolge am 14. Mai dieses Jahres bei einer feierlichen Versammlung zur Justizreformen, die im Obersten Gericht Mazedoniens in Anwesenheit hoher Juristen und der Vertreter der internationalen Gemeinschaft stattfand, Unwahrheiten im Fall "Rastanski Lozja" verbreitet. Butler hat damals Dzikov mit der Ermordung der sieben Ausländer in Verbindung gebracht.

Der amerikanische Botschafter sagte damals, dass der frühere Generalstaatsanwalt und andere Offizielle die Konsequenzen tragen sollten, sollte sich herausstellen, dass sie das öffentliche Vertrauen missbraucht und ihre Amtspflichten vernachlässigt haben. Butler hatte die Verteidiger von Boskovski kritisiert und erklärt, die Anwälte, die falsche Informationen über deren Mandanten verbreitet haben, damit dieser ins Ausland flüchten konnte, obwohl gegen ihn Haftbefehl erlassen wurde, sollten angeklagt werden und ihre Zulassung sollte ihnen weggenommen werden.

Der Ankläger Dzikov meint, dass die Ausführung des amerikanischen Botschafters und seine Darstellung der mazedonischen Justizreformen eher wie eine Direktive, wie eine offene ultimative Instruktion darüber, wie die Beziehungen in Mazedonien gestaltet werden sollten, ausgesehen hätte.

Butler habe damit die Grundprinzipien der Gleichberechtigung der Mitgliedsländer der Vereinten Nationen sowie die Achtung der territorialen Integrität der UN-Charta von 1945, die Wiener Konvention über diplomatische Beziehungen und die UN-Deklaration über die Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten eines Staates missachtet, so Dzikov. Butler hat Dzikov zufolge damit auch die mazedonische Verfassung (...) und die Europäische Konvention über den Schutz der Menschenrechte verletzt. (fp)