Änderungen im bulgarischen Währungsgesetz
9. März 2004Sofia, März. 2004, WIRTSCHAFTSBLATT, deutsch
Summen im Wert bis zu 8000 Lewa [ca. 4000 Euro] in bar müssen bei der Ein- oder Ausfuhr nicht deklariert werden. Das gleiche gilt für ausländische Valuta desselben Wertes. Das geht aus der im Gesetzblatt veröffentlichte Verordnung des Finanzministeriums über die Ein- und Ausfuhr von Lewa, ausländischer Währung, Edelmetallen, Edelsteinen und Wertgegenständen hervor.
Nach dem alten Währungsgesetz betrug diese Summe 5000 Lewa [ca. 2500 Euro]. Die Veränderung richtet sich nach den EU-Forderungen für einen freien Güter- und Kapitalverkehr. Die Ausfuhr von Summen im Wert von über 25000 Lewa muss deklariert werden, man ist auch verpflichtet, deren Herkunft offen zu legen. In diesem Fall ist auch eine Bescheinigung vom Finanzamt vonnöten, dass keine Steuerschuld vorliegt. Gemäß dem alten Währungsgesetz durften Summen über 20000 Lewa [ca. 1000 Euro] nur mit einer Genehmigung der Bulgarischen Nationalbank exportiert werden. (fp)